Schlagwort-Archive: Kommunalpolitik Deutschland

Öffnungszeiten Jobcenter (ARGE) Rhein-Erft

Jobcenter RHEIN-ERFT Ersatz Homepage des Jobcenter Rhein-Erft-Kreis Geschäftsstelle Brühl Kontaktdaten Alte Bonn Str. 2c 50321 Brühl Geschäftsstellenleiter: Herr Mende Telefon Allgemein:                   02232 / 9461 – 820 Telefon Leistung:                     … Weiterlesen

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News Jobcenter Rhein-Erft Januar 2014

News Jobcenter Rhein-Erft Januar 2014 Der Mitarbeiter des Jobcenters Rhein-Erft Schneider soll die Geschäftsstelle Brühl verlassen haben. Dieser war für die Leistungsabteilung tätig. Vermutlich gammelt er nun wie auch andere bei der Stadt Brühl wieder rum. Kurz bevor er das … Weiterlesen

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Dienstaufsichtsbeschwerde Sozialgericht Köln

Dienstaufsichtsbeschwerde Sozialgericht Köln 14.Juli 2011 Sozialgericht Köln Präsidentin Beatrix Debus An den Dominikanern 2  50668 Köln Dienstaufsichtsbeschwerde Sozialgericht hier Frau Dziomba, Frau Wendt S 13 AS 2572/11; S 13 AS 2574/11 ER;   Sehr geehrter Frau Debus,   am 01.07.2011 … Weiterlesen

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Beschwerde Geschäftsstellenleiter Hilger ARGE Brühl

Vorgang: Der Geschäftsstellenleiter der ARGE (Jobcenter) Brühl, Herr Georg Hilger, hatte in einem Gespräch mit einem ALGII Empfänger, die medizinischen Daten eines anderen Hilfsbedürftigen bekannt gegeben. Daraufhin wurde dieser per Gedächtnisprotokoll informiert, worauf eine Beschwerde an den Bürgermeister der Stadt … Weiterlesen

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Schmitz Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen antwortet

Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen, Postfach 101040, 40001 Düsseldorf ————————————————————————– Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: vom 3. Februar (?) 2008 Mein Zeichen: 410-II-6001 (Bei jeder Antwort bitte angeben) Name:        Frau Schmitz Durchwahl: 0211 4306 600 Telefax:      0211 4306 910 316 E-Mail:       nordrhein-westfalen.Kundenbetreuungsmanegment@arbeitsagentur.de Datum: 14.April 2008 Herrn ?????? ?????????? ???????????? ??? ?? 50321 Brühl Ihre Beschwerde über die Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft Sehr geehrter Herr ??????????, auf meine Zwischennachricht vom 20.03.2008 nehme ich Bezug. Vorab bitte ich, die verzögerte Antwort auf Ihr Schreiben zu entschuldigen. . Sie beanstanden insgesamt die Arbeitsweise der ARGE Rhein-Erft. Nach Stellungnahme der ARGE ergiebt sich nun folgendes: Sie beziehen mit Ihrer Familie aufstockend laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGBII), da das inI Ihrer Bedarfsgemeinschaft insgesamt erwirtschaftete Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu sichern. Sofern Sie in Ihrer Beschwerde von einer „Gemeinschaftsstrafe“ gegen die ganze Familie sprechen, so ist dies nicht zutreffend. Es handelt sich um eine Sanktion im Sinne des § 31 Abs. 2 SGB II bei Ihrem … Weiterlesen

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