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Die Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Arbeiterwohlfahrt / Helios

AWO / HELIOS

Textauszug aus Seite AWO Bundesverband:

Die AWO hat die Hartz-Gesetzgebung von Beginn an begleitet und sich
aktiv am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Insbesondere bei Hartz IV wird sie auch weiterhin ihr Know-how einbringen und sich als Anbieterin von sozialen Dienstleistungen sowohl für die soziale als auch für die arbeitsmarktliche Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
einsetzen.
AWO – Rhein-Erft
Kreisvorsitzende Helga Kühn-Mengel  MdB 50321 Brühl Mühlenbach 35 02232 25843
Stellv. Kreisvorsitzender Richard Gotzens
Geschäftsführer Wolfgang F.M. Thurow
Schatzmeister Dieter Freytag 50321 Brühl
Schriftführer Theo Maljers
Beisitzerin Renate Adams 50126 Bergheim Breslauer Straße 26 02271 677000
Beisitzerin Liesel Assemacher 50354 Hürth Kochstraße 65 02233 76465
Beisitzerin Beatrix Hefter 50127 Bergheim Von Roon Str. 8 02271 92351
Beisitzer Rolf Kaltenhäuser 50181 Bedburg Streifensandstraße 40 02272  5386
Beisitzerin Sabine Rüdelstein 50129 Bergheim Ligusterstraße 39 02271 56225
Beisitzer Franz Schmidt 50374 Erftstadt Carl-Schurz-Straße 9 02235 43304
Beisitzerin Ingrid Severing 50129 Bergheim Am Mühlenteich 38 02238 42586
Beisitzer Willibert Spenrath 50126 Bergheim Marienpfad 11 02272  7483
Revisor Klaus Ebert 50389 Wesseling-Berzdorf Brühler Straße 262 02232 55188
Revisor Hermann Engels 50127 Bergheim Brucknerstraße 15 02271 94598
Revisor Gregor Pasch 50374 Erftstadt Rodderweg 32 02235 85338
Revisorin Heide Royen 50189 Elsdorf Nollstraße 02274  5746
Revisor Michael-Georg Valtinat 50189 Elsdorf Gartenstr. 5 02274 81348
Kreisjugendwerk Ansprechpartner Guido Schmidt 50374 Erftstadt Carl-Schurz-Str. 9 02235 43304

Helios

29.12.2006 Vor Gericht: Schulbus.net gegen Politik & Co
12.07.2006 Verfahren gegen Überflüssige eingestellt
09.06.2006 Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Abgeordnete
22.12.2004 Personalbetrug bei der AWO Düsseldorf ?
10.11.2004 AWO ultra indiskret

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen – Landesverband Berlin
10. Sitzung der BVV am 31.10.20021. Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Miriam SchefflerMysteriöse Computer-Genesung bei der AWO1.
Wie erklärt sich das Bezirksamt, einerseits die kleine Kältehilfe im 4.
Quartal dieses Jahres nicht finanzieren zu wollen, andererseits u.a.
für eine Computer-Reparatur der AWO 650 Euro auszureichen?

2. Wie kam der Sinneswandel zustande, der dazu führt, dass die AWO diese Computer-Reparatur nunmehr selbst bezahlt?

3.
Kann das Bezirksamt bestätigen, dass es künftig Anträge wie die von der
AWO als einen der größten und finanzstärksten Wohlfahrtsverbände des
Landes so sorgfältig prüfen wird, dass sich derartige Anträge im
Vorfeld erübrigen?

 

November 7, 2009 Verfasst von iq130plus | Hartz IV & ARGE Bruehl, Uncategorized | , , , | Noch keine Kommentare

Strafprozessordnung (StPO) Auszug

§ 154
(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,

1. wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die
Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und
Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
2. darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.
(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.
(3) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat bereits
rechtskräftig erkannten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, wieder aufgenommen werden, wenn die rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nachträglich wegfällt.
(4) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des wegen der anderen Tat ergehenden Urteils wieder aufgenommen werden.
(5) Hat das Gericht das Verfahren vorläufig eingestellt, so bedarf es zur
Wiederaufnahme eines Gerichtsbeschlusses.

August 14, 2009 Verfasst von iq130plus | Uncategorized | , | Noch keine Kommentare

Billiges Rauschgift in Köln!?

Am 11.06.09 wurden 2 Münchner am Brühler Hauptbahnhof vorübergehend festgenommen, weil diese fünf Gramm Heroin und 4400 Euro bei sich hatten. Die Münchner gaben an das diese nach Köln fahren, und dort mit dem Geld Rauschgift einkaufen, wollten – dort sei dieses billiger.

Die kooperative Polizei lies beide wieder rechtzeitig frei – so konnten die Ganoven ihre Heimreise rechtzeitig mit einer Mitfahrzentrale, natürlich mit gültigen Tickets, antreten.

Info aus Brühler Schlossbote

Juni 11, 2009 Verfasst von iq130plus | Uncategorized | , , , , , , | Noch keine Kommentare