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Die Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Arbeiterwohlfahrt / Helios

AWO / HELIOS

Textauszug aus Seite AWO Bundesverband:

Die AWO hat die Hartz-Gesetzgebung von Beginn an begleitet und sich
aktiv am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Insbesondere bei Hartz IV wird sie auch weiterhin ihr Know-how einbringen und sich als Anbieterin von sozialen Dienstleistungen sowohl für die soziale als auch für die arbeitsmarktliche Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
einsetzen.
AWO – Rhein-Erft
Kreisvorsitzende Helga Kühn-Mengel  MdB 50321 Brühl Mühlenbach 35 02232 25843
Stellv. Kreisvorsitzender Richard Gotzens
Geschäftsführer Wolfgang F.M. Thurow
Schatzmeister Dieter Freytag 50321 Brühl
Schriftführer Theo Maljers
Beisitzerin Renate Adams 50126 Bergheim Breslauer Straße 26 02271 677000
Beisitzerin Liesel Assemacher 50354 Hürth Kochstraße 65 02233 76465
Beisitzerin Beatrix Hefter 50127 Bergheim Von Roon Str. 8 02271 92351
Beisitzer Rolf Kaltenhäuser 50181 Bedburg Streifensandstraße 40 02272  5386
Beisitzerin Sabine Rüdelstein 50129 Bergheim Ligusterstraße 39 02271 56225
Beisitzer Franz Schmidt 50374 Erftstadt Carl-Schurz-Straße 9 02235 43304
Beisitzerin Ingrid Severing 50129 Bergheim Am Mühlenteich 38 02238 42586
Beisitzer Willibert Spenrath 50126 Bergheim Marienpfad 11 02272  7483
Revisor Klaus Ebert 50389 Wesseling-Berzdorf Brühler Straße 262 02232 55188
Revisor Hermann Engels 50127 Bergheim Brucknerstraße 15 02271 94598
Revisor Gregor Pasch 50374 Erftstadt Rodderweg 32 02235 85338
Revisorin Heide Royen 50189 Elsdorf Nollstraße 02274  5746
Revisor Michael-Georg Valtinat 50189 Elsdorf Gartenstr. 5 02274 81348
Kreisjugendwerk Ansprechpartner Guido Schmidt 50374 Erftstadt Carl-Schurz-Str. 9 02235 43304

Helios

29.12.2006 Vor Gericht: Schulbus.net gegen Politik & Co
12.07.2006 Verfahren gegen Überflüssige eingestellt
09.06.2006 Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Abgeordnete
22.12.2004 Personalbetrug bei der AWO Düsseldorf ?
10.11.2004 AWO ultra indiskret

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen – Landesverband Berlin
10. Sitzung der BVV am 31.10.20021. Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Miriam SchefflerMysteriöse Computer-Genesung bei der AWO1.
Wie erklärt sich das Bezirksamt, einerseits die kleine Kältehilfe im 4.
Quartal dieses Jahres nicht finanzieren zu wollen, andererseits u.a.
für eine Computer-Reparatur der AWO 650 Euro auszureichen?

2. Wie kam der Sinneswandel zustande, der dazu führt, dass die AWO diese Computer-Reparatur nunmehr selbst bezahlt?

3.
Kann das Bezirksamt bestätigen, dass es künftig Anträge wie die von der
AWO als einen der größten und finanzstärksten Wohlfahrtsverbände des
Landes so sorgfältig prüfen wird, dass sich derartige Anträge im
Vorfeld erübrigen?

 

November 7, 2009 Verfasst von iq130plus | Hartz IV & ARGE Bruehl, Uncategorized | , , , | Noch keine Kommentare

Eingliederungsvereinbarung 01 Nitsch Brühl

Vorgeschichte: Die Hilfebedürftige wurde von Daniela Kilian, SGBII ARGE Rhein-Erft-Kreis, Gst. Brühl, unter Druck gesetzt, diese möge sich eine weitere Arbeitsstelle suchen, weil durch die SPD-Regierung eingeführter 400 Euro-Job, ihr nicht ausreiche. Die Hilfebedürftige suchte sich daraufhin eine weiteren Job mit geringfügiger Beschäftigung. Dadurch verlor sie jedoch den ersten, schon seit über 4Jahre bestehenden Job, wegen einem sogenannten „Konkurrenzunternehmen“, über solche Rechtsfolgen sind die ARGE-Mitarbeiter genausten unterrichtet, geben aber mit diesem Wissen, vorsätzlich falsche Informationen an Hilfebedürftige weiter.


SGBII ARGE Rhein-Erft-Kreis

 

Alte Bonnstr. 2c

50321 Brühl

Name: Frau Nitsch

Telefon: (02232) 94611843

Erstellt am:13.05.2009

Erhalten am: 20.05.2009 (!)


EV vom 13.05.2009 erhalten am 20.05.2009

Eingliederungsvereinbarung


zwischen     Frau Hilfebedürftige mit eigenem Einkommen ca. 400 Euro

 

und                 SGBII ARGE Rhein-Erft-Kreis

gültig bis       12.11.2010 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird


Ziel                    Erhalt des Nebenverdienstes

 


1. Ihr Träger für Grundsicherung SGBII ARGE Rhein-Erft-Kreis unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung

 

Sie darf potenzielle Arbeitgebern anbieten, das bei Vergabe eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrages seitens der ARGE REK eine Förderung im Zusammenhang mit der Anstellung verhandelt werden könnte.

Wir können Sie finanziell bei ihren Bewerbungsbemühen unterstützen.


2. Bemühungen von Frau Hilfebedürftige mit Nebentätigkeit zur Eingliederung in Arbeit

 

Sie bemüht sich um den Erhalt ihres Nebenverdienst. Bei Gelegenheit bietet sie Arbeitgebern z.B. einen Eingliederungszuschuss zur Verhandlung an.


Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen. Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurde erläutert. Ich bin mit den Inhalten der Eingliederungsvereinbarung einverstanden und habe ein Exemplar erhalten. Ich verpflichte mich, die vereinbarten Aktivitäten einzuhalten und beim nächten Termin über die Ergebnisse zu berichten.

Datum, Unterschrift Frau Nitsch

*Vertreter/in SGBII ARGE Rhein-Erft-Kreis

Unterschrift irgendetwas unleserliches mit i.A (im Auftrag)

* PS: Niemand kann die ARGE vertreten, da dies keine Eigenständige Behörde ist (Verfassungswiedrig), die Mitarbeiter vertreten zu jeder Zeit die Bundesagentur für Arbeit



Tipp von IQ130plus (Keine Rechtsbelehrung):

 

Die Eingliederungsvereinbarung wurde per Post zugestellt, eine vorherige Besprechung fand nicht statt.

Satz: Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen.

Diesen Satz einfach aber deutlich streichen.

Satz: Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurden mir erläutert.

Diesen Satz einfach aber deutlich streichen.

Halbsatz: Ich bin mit dem Inhalt der Eingliederungsvereinbarung einverstanden…

Wenn Sie Einverstanden sind nichts ändern, ansonsten diesen Halbsatz einfach aber deutlich streichen.

Ihre Unterschrift – unterschreiben Sie diesen Vordruck wenn überhaupt mit dem Vermerk „Unter Vorbehalt„.

Wollen Sie sich dazu noch Äußern: Geben Sie schriftlich an, das Sie die Möglichkeit und das Recht haben einzelne Punkte zu verändern sowie eine eigene Eingliederungsvereinbarung abzugeben – über dieses Recht seien Sie nicht aufgeklärt worden!



September 2009:

 

Inzwischen wurde der Redaktion bekannt, das weiter Hilfsbedürftige ohne jegliche vorherige „Aufklärung“ Eingliederungsvereinbarungen zugeschickt wurden. Die Betroffenen haben diese dann, ohne sich mit den Texten oder rechtlichen Folgen vertraut zu machen, unterschrieben zurückgeschickt.


Da die Eingliederungsvereinbarung ruhte (wurde weil keine Aufforderung bestand nicht zurück geschickt) wurde die Hilfebedürftige zu einer Ärztlichen Untersuchung beim Amtsarzt des Arbeitsamts Brühl bestellt. Die Hilfebedürftige musste Urlaub nehmen um sich zum Termin untersuchen zu lassen. Die erste Frage des Amtsarzt „Was machen Sie hier, wen Sie Arbeit haben?“ – dennoch wurde die Hilfebedürftige (hier nicht Arbeitslose aber SPD-Hartz 4 Empfängerin) untersucht.

Einladung zum Gespräch am 29.10.09:

Mitzubringen seien Lebenslauf,

Letztes Zeugnis

Bewerbungsunterlagen

29.10.09:

Anwesend: Frau Nitsch, weitere Person der Gesprochenes auf den Computer übertrug, eine geladene Hilfebedürftige, ein Beistand der Hb.

Termin bei Frau Nitsch – Ergebnis:

Nachdem der Ausweis der Hilfebedürftigen genausten kontrolliert wurde, wurde auch der des Beistandes (SGB) gesichtet.

Redaktion: Die Rechtslage ist eindeutig, auch die ARGE Brühl hat sich an Gesetze zu halten, so ist es mit dem Datenschutz nicht vereinbar, das Personalien von Beiständen, sowie deren Organisationen oder weiter Daten aufgenommen und in Akten verzeichnet werden. Hier kann sich an den Datenschutzbeauftragten der ARGE gewandt werden. Diese Datenschutzverstöße werden mit Vorliebe auch bei der ARGE Porz verwirklicht. In Köln wurden Beistände wegen „Hausfriedensbruch“ der Prozess gemacht, allerdings konnte keiner feststellen wer denn eigentlich bei der ARGE Hausrecht hat.

Podcast KEA

Eröffnung des Amtsarztberichtes

Behauptung der Frau Nitsch, die Hilfebedürftige habe um eine Amtsarztuntersuchung  gebeten – wurde erfolgreich bestritten.

Ein Fehler sei bei der Stellenauswahl mit Androhung von Sanktionierung „Zimmermädchen – Phantasialand Brühl“ unterlaufen. Obwohl mit der Unterschrift der Frau Nitsch versehen sei Sie nicht der Verursacher das es bei der ARGE Brühl dafür einen andere Gruppe zuständig sein. Der Einwand des Beistandes Frau Nitsch würde sich Verantwortung und Aufgaben aus den Händen nehmen lassen wurde von dieser bestritten.

Redaktion: Die Hilfebedürftige ist wie erwähnt erkrankt, hat aber eine Geringfügige Beschäftigung als Reinigungskraft – Lt. Ärzte ist Überkopfarbeiten und schweres Heben zu vermeiden – deshalb „Zimmermädchen“ nicht zu vertreten.

Der Hinweis das durch ARGE Mitarbeiterin Daniela Kilian die Hilfebedürftige eine 4 Jahre bestehende Arbeitsstelle verlorengegangen sei – wurde mit den Worten „…das tut mir Leid.“ behandelt.

Eine Eingliederungsvereinbarung wurde nach Sichtung, von Hilfebedürftige und Beistand für „OK“ erachtet, und von der Hilfebedüftigen unterschrieben.

Während des Gesprächs platzte der Geschäftsstellenleiter Georg Hilger ins Zimmer, verschwand aber unverzüglich wieder. „Das war der Chef, der ist sicherlich bekannt“, gab Frau Nitsch von sich. Der Beistand: „Ja der kennt uns“. Mutmaßlich war Georg Hilger überrascht, das trotz leerer Flure jemand sich seiner Aufgaben widmete.

Ein Nachfrage seitens Nitsch zwecks Bewerbungsunterlagen, Zeugnis oder Lebenslauf fand nicht statt – dies zeigt wiedereinmal das die ARGEn unter irgendeinem Vorwand zu Erscheinen zwingen, um diese dann „Eingliederungsvereinbarungen, unnötige Lehrgänge oder zu anderen windigen Verhaltensweisen zu zwingen. Deshalb: Immer einen Beistand zu Terminen alleinig als Zeuge mitnehmen.


Oktober 29, 2009 Verfasst von iq130plus | Hartz IV & ARGE Bruehl | , , , , , , , , , | Noch keine Kommentare

SG Köln – Eilantrag blieb liegen

Kurzmeldung

Ein Hilfebedürftiger hatte Montags einen Eilantrag beim Sozialgericht Köln persönlich abgegeben. Nach mehreren Tagen Wartezeit erkundigte er sich Telefonisch bei diesem Gericht zwecks Eilantrag, da keine Eingangsbestätigung bei Ihm eingegangen war. Das Sozialgericht Köln musste zugeben das dieser Antrag einfach vergessen („Übersehen“) wurde!

Auch andere Betroffene mussten bemerken das das Sozialgericht Köln sehr locker über schlampige Arbeitsweisen in ihrem Betrieb sowie bei  den ARGEn hinweg sieht – man könne ja Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben.

August 14, 2009 Verfasst von iq130plus | Hartz IV & ARGE Bruehl | , , , , , , | Noch keine Kommentare

Wer ist Wo / Wer kennte wenn ?

Frau May, dunkle Haare, Hinkend (rechtes Bein), starke Raucherin,Altherren-Figur, hat sich von der ARGE Rhein-Erft, Geschäftsstelle Brühl, Alte Bonnstrasse 2c, verabschiedet und wirkt jetzt im Rathaus 2, der Stadt Brühl, Steinweg mit. Frau May sieht man öfters Ecke Steinweg/Janshof um dort, weil der Bürgermeister, Michael Kreuzberg, keinen Raucherraum zur Verfügung stellt, ihre Zigarette zu rauchen.

Stand: 05/09


 

Frau Daniela Kilian, einst ARGE (Arbeitsgemeinschaft Brühl), bekannt durch ihre AVON-Werbung im Gesicht, Denunzierende und Diskriminierendes Auftreten und Handeln, soll die ARGE verlassen haben.

IQ130Plus fragt: Wer kennt Daniela Kilian, wer weiss wo diese jetzt ihr „Arbeit“ verrichtet, wer kennt deren Aufenthalt.

Stand: 05/09

Mai 21, 2009 Verfasst von iq130plus | Hartz IV & ARGE Bruehl | , , , , , , | Noch keine Kommentare

Widerspruch gegen Absenkung ALG II (Frau Kilian)



Dieses Schreiben wurde der Redaktion durch einen Hilfebedürftigen überlassen. Die Bundesagentur für Arbeit, sowie Herr Herbert Botz „Chef“ der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft und Herr Georg Hilger Chef der Geschäftsstelle Brühl, behaupten immer noch es sei ein Anhörungsverfahren eingeleitet worden. Am gleichen Tag hat aber auch Frau Kilian die unberechtigte Repressalie in Schriftform abgefasst – jeder Mitbürger mit Intelligenz fragt sich natürlich wann denn dieses „Anhörungsverfahren“ eingeleitet worden ist – nicht so die Bundesagentur für Arbeit, die offensichtlich Ihre Dienstaufsicht grob Fahrlässig verletzt – der Hilfebedürftige ist also nie dazu gehört worden.

 



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50321 Brühl

An die

ARGE Rhein-Erft

Europaallee 33

50226 Frechen

Brühl, 27.01.08

Widerspruch gegen Absenkung des Arbeitslosengeldes II gemäß §31 SGB II Schreiben vom 24.01.08 Frau Kilian

Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen die Entscheidung der Frau Kilian vom 24.01.08 (Absenkung des Arbeitslosengeldes von 28 Euro). Richtig erkannt hat Frau Kilian, das ich am 24.01. zu einem Termin wegen Krankheit nicht erschienen bin. Um diesen Termin nachzuholen (siehe auch §31SGB II) habe ich die ARGE Brühldies bezüglich angerufen und auch einen neuen Termin erhalten. Demzufolge war dieser Termin nicht unverschiebbar gewesen und konnte nachgeholt werden. Frau Kilian hat aber ohne ein Anhörungsverfahren unverzüglich diese Absenkung von 28,00 Euro eingeleitet. Auch diese Absenkung um den Betrag von 28 Euro Monatlich ist nicht nachvollziehbar, da ich von der ARGE Rhein-Erft nur eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalt von nur 16,82 Euro monatlich erhalte, dies bedeutet natürlich obwohl ich mich korrekt verhalten habe, das meine Schwester, meine Eltern von dieser wirren Entscheidung der Frau Kilian betroffen sind.

Ich bitte um Überprüfung und die Unverzügliche Richtigstellung.



Hinweis der Redaktion: Seit geraumer Zeit werden hier Beschwerden niedergelegt, die über die Zahlungsmoral der ARGEn auskunft geben. Dies zeigt, auch wenn die Bürgermeister die Verträge der Mitarbeiter verlängern, was gegen eine Vernünftige Solidargemeinschaft spricht, so ist das Thema Arbeitsgemeinschaft gerade in der Krise wichtiger als je zuvor. Dieser Artikel wurde aus aktuellem Anlass auf ein neueres Datum gesetz um möglicht viele Betroffene zu errreichen.

Sollte jemand egal aus welchen vorgetäuschten Gründen am 01 jeden Monats keine zustehende Gelder auf sein Konto haben, so wird geraten unverzüglich Klage und Dringlichkeitsantrag beim zuständigen Sozialgericht stellen, dies ist kostenlos eine Beratung ist möglich.

Eine Anzeige ist möglich jedoch wird diese gerade von der Staatsanwaltschaft Köln, unter Juristen „Einstellerbehörde“ genannt, eingestellt – dennoch tun und sammeln besser noch Kopieren und verteilen (eigener Name und Anschrift „schwärzen“).

Mai 8, 2009 Verfasst von iq130plus | Hartz IV & ARGE Bruehl | , , , , , , , , | 12 Kommentare

Widerspruch 30.01.09 (Frau Holzem)

Hilfebedürftiger
Rhein-Erft-Strasse 13
50321 Brühl
BG: 325

An die
ARGE Rhein-Erft
Europaallee 33
50226 Frechen
Brühl,05.03.2009

Widerspruch gegen den Bescheid über die Bewilligung von Leistungen vom 30.01.2009 (Frau Holzem)
Antrag auf Neuerstellung

Gemäß §3 Arbeitslosengeld II / Sozialgeld-Verordnung soll bei unterschiedlich hohem Einkommen das voraussichtliche monatliche Durchschnittseinkommen zu Grunde gelegt werden.
Auf Grund der vorgelegten Unterlagen sei Frau Holzem von einem Einkommen in Höhe von 0,00 Euro ausgegangen – dies ist aber Falsch. Wie der Verfassungswidrigen ARGE Brühl bekannt ist, hat das Finanzamt Brühl für das Jahr 2007, die als Berechnungsgrundlage dienende Auffassung vertreten, das der Selbständiger einen Verlust über das ganze Jahr von 600 Euro gehabt hatte. Gleichwohl sind diese Angaben für die ARGE zur Berechnung, wie auch aus früheren Angaben zu ersehen, von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch heranzuziehen, da andere Berechnungsgrundlagen zur Benachteiligung des Hilfebedürftigen führen würde.
Eine vorläufige Entscheidung wie die Sachbearbeiterin Holzem für den Bescheid herangezogen hat ist aus keiner Bestimmung oder Rechtslage zu ersehen.
Frau Holzem bezieht sich ständig auf §328 SGB II, ohne diesen offenbar  gelesen oder verstanden zu haben. So besagt der § 328 SGB III in (1) 3. das die Erbringung von Geldleistungen vorläufig entschieden kann, wenn zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist,… dies Trifft aber nicht für diese Situation zu, da der Betroffene Selbstständig und eben nicht Arbeitnehmer ist. Zum 1.1.09 hat die Bundsregierung durch Abänderung verschiedener Sozialbücher klargestellt, das es sich bei den Hartz-Gesetzen nicht nur um Verfassungsfeindlichen Ausführungen handelt, sondern damit auch klargestellt, das trotz PISA Dummköpfen in der Regierung der § 328 des SGB III richtig ist. Nicht vorhersehbar war für die Regierung, das die Ausbildung der Frau Holzem nicht soweit reicht, das diese nicht erkennen kann das das 3 Buch SGB eben nicht für Selbständige und Kleinselbstständige gilt. Eine vorläufige Entscheidung hätte von Frau Holzm nie ergehen dürfen. Genauso wenig kann für diese Entscheidung der § 40 SGB II herangezogen werden, da sich hier der Hund nur in den eigenen Schwanz beißt.

Weiterhin schreibt Frau Holzem auf Seite 1 hier Wörtlich: „Nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts, spätestens jedoch bis zum 31.08.2008, sind von Ihnen unaufgefordert entsprechende Nachweise (Gewinn- und Verlustrechnung) über den tatsächlichen Verdienst vorzulegen.“
Hier kann man auch wieder nur den Kopf schütteln- wieso wird ein Zeitpunkt in der Vergangenheit gewählt, obwohl der Bewilligungsabschnitt erst am 31.07.2009 endet. Wie kommt Frau Holzem dazu eine Gewinn- und Verlustrechnung für die Vergangenheit zu fordern, obwohl der Gesetzgeber für Selbstständige ausdrücklich und richtigerweise das voraussichtliche Einkommen angezeigt bekommen will. Wieso verlangt Frau Holzem eine derartige Aufstellung, obwohl ein Kleinselbständiger diese nicht zu erstellen brauch, da er dem Finanzamt über seine Einkünfte Rechenschaft ablegen muss.

Auf Seite 2 des Schmierblattes fordert dann die verwirrte Frau Holzem, das diese Rechnung bis zum 13.02.2009 und für die Zeit vom 01.08.2008 bis zum 31.01.2009 zur Erstellen sei. Frau Holzem sollte wissen, das solche Vorderungen einen enormen Aufwand bedeuten da diese Berechnungen außerhalb eines Geschäftsjahres liegen.

Weiterhin ist dem so genannten Berechnungsbogen nicht ersichtlich wie viel die ARGE an Heizkosten usw. Bewilligt hat.
Ich sehe den vorläufigen Bewilligungsbescheid als einer der üblichen Nötigungen der ARGE Brühl, im Auftrag des Herrn Georg Hilger mit dem üblichen Einverständnis des Herrn Herbert Botz an. Ich erwarte das der Bewilligungsbescheid unverzüglich verbessert wird und eben nicht vorläufig erstellt wird.

Hilfebedürftiger

März 5, 2009 Verfasst von iq130plus | Hartz IV & ARGE Bruehl | , , , , , , , , , | Noch keine Kommentare

ARGE was nun – Hallo ZAG

ARGE Ade jetzt kommt ZAG,

ist das das Ende der teuren und unwirksamen ARGE (Arbeitsgemeinschaft) oder geht es jetzt weiter mit Unrechtmäßigkeit, Unfähigkeit und unsozialem Tun. Findet die Bundesregierung keine bessere Lösung als ständig die Grundrechte aller zu ändern. Menschenrechtsverletzungen sind offenbar schon auf den Gerichten kein Thema mehr, Frau Helga Kühn-Mengel (SPD) wälzt diese sogar auf den Bundespräsidenten ab. Dabei wissen doch wohl alle das die SPD das Meisterstück vollbracht hat, nicht zu vergessen die kleinen Helferlei die dies auch noch weiterhin öffentlich machen – wie die Arbeiterwohlfahrt und Ihre gGmbHs…

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1768

November 22, 2008 Verfasst von iq130plus | Hartz IV & ARGE Bruehl | , , , , , , | Noch keine Kommentare

Kreis soll den Bestand der ARGE sichern


Kreis soll den Bestand der ARGE sichern

Die Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel hat am 13.August 2008 im Brühler Schlossbote bekannt gegeben, das sie mit einer Grundgesetzänderung, so wie es die SPD und Herr Scholz, zu Gunsten der Verfassungswidrigen Arbeitsgemeinschaften sprich ARGE einverstanden ist. Auch der Brühler Sozialdezernet, dessen Stelle als Überflüssig festgestellt wurde, Dieter Freytag stellt sich in die gleiche Position. Beide in der Arbeiterwohlfahrt gut integriert würden dadurch natürlich ihre Vorteile erwarten können, da es sich in der Vergangenheit gezeigt hatte, das sehr viele Gelder aus dem „Europäischen Topf“ in die Tochterfirmen wie Helios und Sprungbrett durch sogenannte Weiterbildungsmaßnahmen fließen würden. Tatsachen sprechen jedoch gegen die am 13.08 veröffentlichten Meinungen der Patientenbeauftragten des Bundestages und des Herrn Freytag, denn die Langzeitarbeitslosen gerade im Rhein-Erft-Kreis sind die Stiefkinder in den Bereichen Eingliederung, Weiterbildung und Menschenwürde. So gibt es Sprüche aus der Tochterfirma der Arbeiterwohlfahrt Helios gGmbH, wie „Wenn Sie sich kein Praktikum suchen werden Sie zurück nach Russland geschickt“ – in anderen Bereichen beklagt man sich sogar über Sexuelle Belästigung durch irgendwelche frustrierten Damen in solche Fremdfirmen. Hier werden keine Ausnahmen angesprochen, sondern sogenannte Erziehungsmethoden um Hilfebedürftige Psychisch, Körperlich und auch Finanziell zu schädigen. Es ist kein Geheimnis mehr das durch sogenannte Weiterbildungslehrgänge wie 50Plus, Eingliederungsvereinbarungen zur irgendwelchen Technik Workshops und Orientierungsmaßnahmen sich nur die Ausrichter und Vereine Vorteile verschaffen – der Hilfebedürftige bleibt auf der Strecke. Wirft man einen Blick in die Namenslisten der Aufsichtsräte
sogenannter gGmbH´s so sieht man sehr deutlich die Beziehungen untereinander. Und nun hat man gemeinsam beschlossen, so wie es gerade durch die SPD immer wieder veranlasst wird, die Rechte nein die Grundrechte der Betroffenen und der nicht Betroffenen wieder einzuschränken, nicht um Gelder zu sparen, denn Hartz IV ist ja bekanntlich teurer als geplant geworden, nein nur um Fehler nicht zugeben zu müssen.
Ob Helga Kühn-Mengel aus der Vergangenheit gelernt hat wird sich zeigen, Gerüchte behaupten jedenfalls das ein Bürgerbüro schon im Klingelpütz eingerichtet wurde.


August 13, 2008 Verfasst von iq130plus | Hartz IV & ARGE Bruehl, Helga Kühn Mengel | , , , , , , , , | Noch keine Kommentare

Herbert Botz antwortet auf Beschwerde über Georg Hilger

ARGE

Rhein-Erft

ARGE Rhein-Erft , Europaallee 33, 50226 Frechen

Ihr Zeichen:

Ihre Nachricht:

Mein Zeichen: 6

Herrn

????? ?????????………………………………………….. Name: Herr Botz

?????????????? …………………………………………..Durchwahl: 02234 93698 200

50321 Brühl ……………………………………………….E-Mail: ARGE-Rhein-Erft@arge-sgb2.de

Datum: 5. Juni 2008

Beschwerde über das verhalten des Geschäftsstellenleiters der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft Geschäftsstelle Brühl, Herrn Georg Hilger

Sehr geehrter Herr ????????,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 04.10.2007 und das Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Brühl vom 13.05.2008.

Zunächst bringe ich mein Bedauern zum Ausdruck, dass es bei der Beantwortung oder in diesem Falle Nichtbeantwortung Ihres Schreibens vom 04.10.2007 offenbar zu Missverständnissen gekommen ist. Das Schreiben vom Bürgermeister Kreuzberg hat mich jetzt dazu veranlasst, diese Angelegenheit aufzugreifen. Leider führt diese zeitliche Verzögerung auch dazu, dass die Inhalte des Gesprächs nicht mehr wörtlich präsent sind. Hieran ändert auch Auszüge aus einem Wortprotokoll nichts, welches ohne Abstimmung der Beteiligten erfolgte. Allerdings lässt sich aus dem Protokoll schließen, dass Herr ????? nicht nur über Ihren Sturz, sondern auch über Ihr Krankheitsbild informiert war.

Insofern kann ich hier keinen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften des Geschäftstellenleiters Brühl der ARGE Rhein-Erft feststellen.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert BotzEngel

Geschäftsführer


Das Faultier


 

Juni 5, 2008 Verfasst von iq130plus | Hartz IV & ARGE Bruehl | , , , , , , , , , | 4 Kommentare

Beschwerde Geschäftsstellenleiter Hilger ARGE Brühl

Stadt Brühl

Der Bürgermeister


Der Bürgermeister Rathaus 50319 Brühl Dienststelle Bürgermeisterbüro

An

Herrn

xxxxx xxxxxx Dienstgebäude/Zi Rathaus A, 106

xxxxxxxxxxxx Sachbearbeiter/in Frau Müller

50321 Brühl (02232) 79- 2440 Telefax 2450

Internet www.bruehl.de

E-mail mmueller@bruehl.de

Aktenzeichen


Brühl, 13.05.08

Beschwerde über den Geschäftsstellenleiter der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft

(ARGE) Geschäftsstelle Brühl

Bezug: Ihr Schreiben vom 20.4.08 und vom 4.10.07

Sehr geehrter Herr ????????,

Ihre Eingabe vom 20.4.2008 ist bei mir eingegangen.

Sie nehmen darin Bezug auf Ihr Schreiben vom 4.10.07, mit der Sie das Verhalten des Geschäftsstellenleiters der ARGE, Herrn Hilger, rügen. Sie beschweren sich nun über mein Verhalten und werfen mir vor, dass ich „weder Eingang, noch Bearbeitung noch Weiterleitung eingeleitet habe.“ Diesen Vorwurf muss ich zurück weisen. Ihr Schreiben vom 4.10.07 ist am 5.10.07 bei mir eingegangen und bereits am 9.10.07 von mir an die ARGE, Geschäftsstelle Brühl, weitergeleitet worden. Auch muss ich Ihren Vorwurf zurückweisen, dass ich „das Petitionsrecht der Bundesrepublik Deutschland aus den Angeln hebe“. Das Schreiben vom 4.10.07 war an den Bürgermeister, und nicht an den Rat der Stadt Brühl gerichtet. Offizielle Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NW, im Volksmund „Bürgeranträge“ genannt, müssen erkennbar als solche bezeichnet oder zumindest an den Rat der Stadt Brühl gerichtet sein. Beides war nicht der Fall, sodass ich mich entgegen Ihrer Darstellung durchaus an Recht und Ordnung gehalten habe.

Zum besseren Verständnis muss ich im Übrigen erklären, dass Herr Hilger Leiter der Geschäftsstelle Brühl der ARGE Rhein-Erft ist. Träger der ARGE sind die Bundesagentur für Arbeit und der Rhein-Erft-Kreis, nicht die Stadt Brühl. Herr Hilger wurde der ARGE seitens der Stadt Brühl zugewiesen und unterliegt nun der Weisungsbefugnis der ARGE, an die ich Ihr Schreiben daher zuständigkeitshalber weitergeleitet hatte.Büro1

Ich bin davon ausgegangen, dass das Verfahren dann seinen Weg nimmt. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass mich täglich zahlreiche Eingaben, Beschwerden, Bitten, Anregungen und sonstige diverse Schreiben erreichen, deren Erledigung ich nicht in jedem Einzellfall persönlich verfolgen kann, zumal in diesem Fall weder ich noch die Stadt Brühl für die inhaltliche Ausgestalltung der Arbeitsweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE zuständig sind. Ich gebe Ihnen Recht, dass ich Sie über die Weiterleitung Ihrer Beschwerde hätte informieren müssen und bedauere, dass dies aus unerklärlichen Umständen unterblieben ist.

Ihr zweites Schreiben vom 20.4.08 ist nun an den Rat der Stadt Brühl gerichtet und daher als Beschwerde gem. §24 GO NW zu werten. Allerdings sind nach den Vorschriften der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brühl Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich der Stadt Brühl fallen, an die zuständige Stellen. Ihr Schreiben vom 20.4.08 mit dem als Anlage beigefügten Beschwerdebrief vom 4.10.07 habe ich daher unverzüglich an die ARGE RHEIN_ERFT, Europaalle 33, 50226 Frechen, weitergeleitet.

Ich bedaure sehr, dass Sie bisher in dieser Angelegenheit noch keine Nachricht erhalten haben und hoffe, dass sich die ARGE nun zu Ihrer Beschwerde äußert.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Michael Kreuzberg

Mai 13, 2008 Verfasst von iq130plus | Hartz IV & ARGE Bruehl | , , , , , , , , , | Noch keine Kommentare