Die Arbeiterwohlfahrt (AWO)
AWO / HELIOS
Textauszug aus Seite AWO Bundesverband:
Die AWO hat die Hartz-Gesetzgebung von Beginn an begleitet und sich
aktiv am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Insbesondere bei Hartz IV wird sie auch weiterhin ihr Know-how einbringen und sich als Anbieterin von sozialen Dienstleistungen sowohl für die soziale als auch für die arbeitsmarktliche Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
einsetzen.
| Kreisvorsitzende | Helga Kühn-Mengel MdB | 50321 Brühl | Mühlenbach 35 | 02232 25843 |
| Stellv. Kreisvorsitzender | Richard Gotzens | |||
| Geschäftsführer | Wolfgang F.M. Thurow | |||
| Schatzmeister | Dieter Freytag | 50321 Brühl | ||
| Schriftführer | Theo Maljers | |||
| Beisitzerin | Renate Adams | 50126 Bergheim | Breslauer Straße 26 | 02271 677000 |
| Beisitzerin | Liesel Assemacher | 50354 Hürth | Kochstraße 65 | 02233 76465 |
| Beisitzerin | Beatrix Hefter | 50127 Bergheim | Von Roon Str. 8 | 02271 92351 |
| Beisitzer | Rolf Kaltenhäuser | 50181 Bedburg | Streifensandstraße 40 | 02272 5386 |
| Beisitzerin | Sabine Rüdelstein | 50129 Bergheim | Ligusterstraße 39 | 02271 56225 |
| Beisitzer | Franz Schmidt | 50374 Erftstadt | Carl-Schurz-Straße 9 | 02235 43304 |
| Beisitzerin | Ingrid Severing | 50129 Bergheim | Am Mühlenteich 38 | 02238 42586 |
| Beisitzer | Willibert Spenrath | 50126 Bergheim | Marienpfad 11 | 02272 7483 |
| Revisor | Klaus Ebert | 50389 Wesseling-Berzdorf | Brühler Straße 262 | 02232 55188 |
| Revisor | Hermann Engels | 50127 Bergheim | Brucknerstraße 15 | 02271 94598 |
| Revisor | Gregor Pasch | 50374 Erftstadt | Rodderweg 32 | 02235 85338 |
| Revisorin | Heide Royen | 50189 Elsdorf | Nollstraße | 02274 5746 |
| Revisor | Michael-Georg Valtinat | 50189 Elsdorf | Gartenstr. 5 | 02274 81348 |
| Kreisjugendwerk Ansprechpartner | Guido Schmidt | 50374 Erftstadt | Carl-Schurz-Str. 9 | 02235 43304 |
Helios
| Bündnis 90 / Die Grünen – Landesverband Berlin |
| 10. Sitzung der BVV am 31.10.20021. Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Miriam SchefflerMysteriöse Computer-Genesung bei der AWO1. Wie erklärt sich das Bezirksamt, einerseits die kleine Kältehilfe im 4. Quartal dieses Jahres nicht finanzieren zu wollen, andererseits u.a. für eine Computer-Reparatur der AWO 650 Euro auszureichen? 2. Wie kam der Sinneswandel zustande, der dazu führt, dass die AWO diese Computer-Reparatur nunmehr selbst bezahlt? 3. |
SG Köln – Eilantrag blieb liegen
Kurzmeldung
Ein Hilfebedürftiger hatte Montags einen Eilantrag beim Sozialgericht Köln persönlich abgegeben. Nach mehreren Tagen Wartezeit erkundigte er sich Telefonisch bei diesem Gericht zwecks Eilantrag, da keine Eingangsbestätigung bei Ihm eingegangen war. Das Sozialgericht Köln musste zugeben das dieser Antrag einfach vergessen („Übersehen“) wurde!
Auch andere Betroffene mussten bemerken das das Sozialgericht Köln sehr locker über schlampige Arbeitsweisen in ihrem Betrieb sowie bei den ARGEn hinweg sieht – man könne ja Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben.
Wer ist Wo / Wer kennte wenn ?
Frau May, dunkle Haare, Hinkend (rechtes Bein), starke Raucherin,Altherren-Figur, hat sich von der ARGE Rhein-Erft, Geschäftsstelle Brühl, Alte Bonnstrasse 2c, verabschiedet und wirkt jetzt im Rathaus 2, der Stadt Brühl, Steinweg mit. Frau May sieht man öfters Ecke Steinweg/Janshof um dort, weil der Bürgermeister, Michael Kreuzberg, keinen Raucherraum zur Verfügung stellt, ihre Zigarette zu rauchen.
Stand: 05/09
Frau Daniela Kilian, einst ARGE (Arbeitsgemeinschaft Brühl), bekannt durch ihre AVON-Werbung im Gesicht, Denunzierende und Diskriminierendes Auftreten und Handeln, soll die ARGE verlassen haben.
IQ130Plus fragt: Wer kennt Daniela Kilian, wer weiss wo diese jetzt ihr „Arbeit“ verrichtet, wer kennt deren Aufenthalt.
Stand: 05/09
Widerspruch gegen Absenkung ALG II (Frau Kilian)
Dieses Schreiben wurde der Redaktion durch einen Hilfebedürftigen überlassen. Die Bundesagentur für Arbeit, sowie Herr Herbert Botz „Chef“ der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft und Herr Georg Hilger Chef der Geschäftsstelle Brühl, behaupten immer noch es sei ein Anhörungsverfahren eingeleitet worden. Am gleichen Tag hat aber auch Frau Kilian die unberechtigte Repressalie in Schriftform abgefasst – jeder Mitbürger mit Intelligenz fragt sich natürlich wann denn dieses „Anhörungsverfahren“ eingeleitet worden ist – nicht so die Bundesagentur für Arbeit, die offensichtlich Ihre Dienstaufsicht grob Fahrlässig verletzt – der Hilfebedürftige ist also nie dazu gehört worden.
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50321 Brühl
An die
ARGE Rhein-Erft
Europaallee 33
50226 Frechen
Brühl, 27.01.08
Widerspruch gegen Absenkung des Arbeitslosengeldes II gemäß §31 SGB II Schreiben vom 24.01.08 Frau Kilian
Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen die Entscheidung der Frau Kilian vom 24.01.08 (Absenkung des Arbeitslosengeldes von 28 Euro). Richtig erkannt hat Frau Kilian, das ich am 24.01. zu einem Termin wegen Krankheit nicht erschienen bin. Um diesen Termin nachzuholen (siehe auch §31SGB II) habe ich die ARGE Brühldies bezüglich angerufen und auch einen neuen Termin erhalten. Demzufolge war dieser Termin nicht unverschiebbar gewesen und konnte nachgeholt werden. Frau Kilian hat aber ohne ein Anhörungsverfahren unverzüglich diese Absenkung von 28,00 Euro eingeleitet. Auch diese Absenkung um den Betrag von 28 Euro Monatlich ist nicht nachvollziehbar, da ich von der ARGE Rhein-Erft nur eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalt von nur 16,82 Euro monatlich erhalte, dies bedeutet natürlich obwohl ich mich korrekt verhalten habe, das meine Schwester, meine Eltern von dieser wirren Entscheidung der Frau Kilian betroffen sind.
Ich bitte um Überprüfung und die Unverzügliche Richtigstellung.
Hinweis der Redaktion: Seit geraumer Zeit werden hier Beschwerden niedergelegt, die über die Zahlungsmoral der ARGEn auskunft geben. Dies zeigt, auch wenn die Bürgermeister die Verträge der Mitarbeiter verlängern, was gegen eine Vernünftige Solidargemeinschaft spricht, so ist das Thema Arbeitsgemeinschaft gerade in der Krise wichtiger als je zuvor. Dieser Artikel wurde aus aktuellem Anlass auf ein neueres Datum gesetz um möglicht viele Betroffene zu errreichen.
Sollte jemand egal aus welchen vorgetäuschten Gründen am 01 jeden Monats keine zustehende Gelder auf sein Konto haben, so wird geraten unverzüglich Klage und Dringlichkeitsantrag beim zuständigen Sozialgericht stellen, dies ist kostenlos eine Beratung ist möglich.
Eine Anzeige ist möglich jedoch wird diese gerade von der Staatsanwaltschaft Köln, unter Juristen „Einstellerbehörde“ genannt, eingestellt – dennoch tun und sammeln besser noch Kopieren und verteilen (eigener Name und Anschrift „schwärzen“).
Widerspruch 30.01.09 (Frau Holzem)
Hilfebedürftiger
Rhein-Erft-Strasse 13
50321 Brühl
BG: 325
An die
ARGE Rhein-Erft
Europaallee 33
50226 Frechen
Brühl,05.03.2009
Widerspruch gegen den Bescheid über die Bewilligung von Leistungen vom 30.01.2009 (Frau Holzem)
Antrag auf Neuerstellung
Gemäß §3 Arbeitslosengeld II / Sozialgeld-Verordnung soll bei unterschiedlich hohem Einkommen das voraussichtliche monatliche Durchschnittseinkommen zu Grunde gelegt werden.
Auf Grund der vorgelegten Unterlagen sei Frau Holzem von einem Einkommen in Höhe von 0,00 Euro ausgegangen – dies ist aber Falsch. Wie der Verfassungswidrigen ARGE Brühl bekannt ist, hat das Finanzamt Brühl für das Jahr 2007, die als Berechnungsgrundlage dienende Auffassung vertreten, das der Selbständiger einen Verlust über das ganze Jahr von 600 Euro gehabt hatte. Gleichwohl sind diese Angaben für die ARGE zur Berechnung, wie auch aus früheren Angaben zu ersehen, von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch heranzuziehen, da andere Berechnungsgrundlagen zur Benachteiligung des Hilfebedürftigen führen würde.
Eine vorläufige Entscheidung wie die Sachbearbeiterin Holzem für den Bescheid herangezogen hat ist aus keiner Bestimmung oder Rechtslage zu ersehen.
Frau Holzem bezieht sich ständig auf §328 SGB II, ohne diesen offenbar gelesen oder verstanden zu haben. So besagt der § 328 SGB III in (1) 3. das die Erbringung von Geldleistungen vorläufig entschieden kann, wenn zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist,… dies Trifft aber nicht für diese Situation zu, da der Betroffene Selbstständig und eben nicht Arbeitnehmer ist. Zum 1.1.09 hat die Bundsregierung durch Abänderung verschiedener Sozialbücher klargestellt, das es sich bei den Hartz-Gesetzen nicht nur um Verfassungsfeindlichen Ausführungen handelt, sondern damit auch klargestellt, das trotz PISA Dummköpfen in der Regierung der § 328 des SGB III richtig ist. Nicht vorhersehbar war für die Regierung, das die Ausbildung der Frau Holzem nicht soweit reicht, das diese nicht erkennen kann das das 3 Buch SGB eben nicht für Selbständige und Kleinselbstständige gilt. Eine vorläufige Entscheidung hätte von Frau Holzm nie ergehen dürfen. Genauso wenig kann für diese Entscheidung der § 40 SGB II herangezogen werden, da sich hier der Hund nur in den eigenen Schwanz beißt.
Weiterhin schreibt Frau Holzem auf Seite 1 hier Wörtlich: „Nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts, spätestens jedoch bis zum 31.08.2008, sind von Ihnen unaufgefordert entsprechende Nachweise (Gewinn- und Verlustrechnung) über den tatsächlichen Verdienst vorzulegen.“
Hier kann man auch wieder nur den Kopf schütteln- wieso wird ein Zeitpunkt in der Vergangenheit gewählt, obwohl der Bewilligungsabschnitt erst am 31.07.2009 endet. Wie kommt Frau Holzem dazu eine Gewinn- und Verlustrechnung für die Vergangenheit zu fordern, obwohl der Gesetzgeber für Selbstständige ausdrücklich und richtigerweise das voraussichtliche Einkommen angezeigt bekommen will. Wieso verlangt Frau Holzem eine derartige Aufstellung, obwohl ein Kleinselbständiger diese nicht zu erstellen brauch, da er dem Finanzamt über seine Einkünfte Rechenschaft ablegen muss.
Auf Seite 2 des Schmierblattes fordert dann die verwirrte Frau Holzem, das diese Rechnung bis zum 13.02.2009 und für die Zeit vom 01.08.2008 bis zum 31.01.2009 zur Erstellen sei. Frau Holzem sollte wissen, das solche Vorderungen einen enormen Aufwand bedeuten da diese Berechnungen außerhalb eines Geschäftsjahres liegen.
Weiterhin ist dem so genannten Berechnungsbogen nicht ersichtlich wie viel die ARGE an Heizkosten usw. Bewilligt hat.
Ich sehe den vorläufigen Bewilligungsbescheid als einer der üblichen Nötigungen der ARGE Brühl, im Auftrag des Herrn Georg Hilger mit dem üblichen Einverständnis des Herrn Herbert Botz an. Ich erwarte das der Bewilligungsbescheid unverzüglich verbessert wird und eben nicht vorläufig erstellt wird.
Hilfebedürftiger
ARGE was nun – Hallo ZAG
ARGE Ade jetzt kommt ZAG,
ist das das Ende der teuren und unwirksamen ARGE (Arbeitsgemeinschaft) oder geht es jetzt weiter mit Unrechtmäßigkeit, Unfähigkeit und unsozialem Tun. Findet die Bundesregierung keine bessere Lösung als ständig die Grundrechte aller zu ändern. Menschenrechtsverletzungen sind offenbar schon auf den Gerichten kein Thema mehr, Frau Helga Kühn-Mengel (SPD) wälzt diese sogar auf den Bundespräsidenten ab. Dabei wissen doch wohl alle das die SPD das Meisterstück vollbracht hat, nicht zu vergessen die kleinen Helferlei die dies auch noch weiterhin öffentlich machen – wie die Arbeiterwohlfahrt und Ihre gGmbHs…
Kreis soll den Bestand der ARGE sichern
Kreis soll den Bestand der ARGE sichern
Die Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel hat am 13.August 2008 im Brühler Schlossbote bekannt gegeben, das sie mit einer Grundgesetzänderung, so wie es die SPD und Herr Scholz, zu Gunsten der Verfassungswidrigen Arbeitsgemeinschaften sprich ARGE einverstanden ist. Auch der Brühler Sozialdezernet, dessen Stelle als Überflüssig festgestellt wurde, Dieter Freytag stellt sich in die gleiche Position. Beide in der Arbeiterwohlfahrt gut integriert würden dadurch natürlich ihre Vorteile erwarten können, da es sich in der Vergangenheit gezeigt hatte, das sehr viele Gelder aus dem „Europäischen Topf“ in die Tochterfirmen wie Helios und Sprungbrett durch sogenannte Weiterbildungsmaßnahmen fließen würden. Tatsachen sprechen jedoch gegen die am 13.08 veröffentlichten Meinungen der Patientenbeauftragten des Bundestages und des Herrn Freytag, denn die Langzeitarbeitslosen gerade im Rhein-Erft-Kreis sind die Stiefkinder in den Bereichen Eingliederung, Weiterbildung und Menschenwürde. So gibt es Sprüche aus der Tochterfirma der Arbeiterwohlfahrt Helios gGmbH, wie „Wenn Sie sich kein Praktikum suchen werden Sie zurück nach Russland geschickt“ – in anderen Bereichen beklagt man sich sogar über Sexuelle Belästigung durch irgendwelche frustrierten Damen in solche Fremdfirmen. Hier werden keine Ausnahmen angesprochen, sondern sogenannte Erziehungsmethoden um Hilfebedürftige Psychisch, Körperlich und auch Finanziell zu schädigen. Es ist kein Geheimnis mehr das durch sogenannte Weiterbildungslehrgänge wie 50Plus, Eingliederungsvereinbarungen zur irgendwelchen Technik Workshops und Orientierungsmaßnahmen sich nur die Ausrichter und Vereine Vorteile verschaffen – der Hilfebedürftige bleibt auf der Strecke. Wirft man einen Blick in die Namenslisten der Aufsichtsräte
sogenannter gGmbH´s so sieht man sehr deutlich die Beziehungen untereinander. Und nun hat man gemeinsam beschlossen, so wie es gerade durch die SPD immer wieder veranlasst wird, die Rechte nein die Grundrechte der Betroffenen und der nicht Betroffenen wieder einzuschränken, nicht um Gelder zu sparen, denn Hartz IV ist ja bekanntlich teurer als geplant geworden, nein nur um Fehler nicht zugeben zu müssen.
Ob Helga Kühn-Mengel aus der Vergangenheit gelernt hat wird sich zeigen, Gerüchte behaupten jedenfalls das ein Bürgerbüro schon im Klingelpütz eingerichtet wurde.
Herbert Botz antwortet auf Beschwerde über Georg Hilger
ARGE
Rhein-Erft
ARGE Rhein-Erft , Europaallee 33, 50226 Frechen
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht:
Mein Zeichen: 6
Herrn
????? ?????????………………………………………….. Name: Herr Botz
?????????????? …………………………………………..Durchwahl: 02234 93698 200
50321 Brühl ……………………………………………….E-Mail: ARGE-Rhein-Erft@arge-sgb2.de
Datum: 5. Juni 2008
Beschwerde über das verhalten des Geschäftsstellenleiters der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft Geschäftsstelle Brühl, Herrn Georg Hilger
Sehr geehrter Herr ????????,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 04.10.2007 und das Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Brühl vom 13.05.2008.
Zunächst bringe ich mein Bedauern zum Ausdruck, dass es bei der Beantwortung oder in diesem Falle Nichtbeantwortung Ihres Schreibens vom 04.10.2007 offenbar zu Missverständnissen gekommen ist. Das Schreiben vom Bürgermeister Kreuzberg hat mich jetzt dazu veranlasst, diese Angelegenheit aufzugreifen. Leider führt diese zeitliche Verzögerung auch dazu, dass die Inhalte des Gesprächs nicht mehr wörtlich präsent sind. Hieran ändert auch Auszüge aus einem Wortprotokoll nichts, welches ohne Abstimmung der Beteiligten erfolgte. Allerdings lässt sich aus dem Protokoll schließen, dass Herr ????? nicht nur über Ihren Sturz, sondern auch über Ihr Krankheitsbild informiert war.
Insofern kann ich hier keinen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften des Geschäftstellenleiters Brühl der ARGE Rhein-Erft feststellen.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführer
Das Faultier
Beschwerde Geschäftsstellenleiter Hilger ARGE Brühl
Stadt Brühl
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister Rathaus 50319 Brühl Dienststelle Bürgermeisterbüro
An
Herrn
xxxxx xxxxxx Dienstgebäude/Zi Rathaus A, 106
xxxxxxxxxxxx Sachbearbeiter/in Frau Müller
50321 Brühl (02232) 79- 2440 Telefax 2450
Internet www.bruehl.de
E-mail mmueller@bruehl.de
Aktenzeichen
Brühl, 13.05.08
Beschwerde über den Geschäftsstellenleiter der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft
(ARGE) Geschäftsstelle Brühl
Bezug: Ihr Schreiben vom 20.4.08 und vom 4.10.07
Sehr geehrter Herr ????????,
Ihre Eingabe vom 20.4.2008 ist bei mir eingegangen.
Sie nehmen darin Bezug auf Ihr Schreiben vom 4.10.07, mit der Sie das Verhalten des Geschäftsstellenleiters der ARGE, Herrn Hilger, rügen. Sie beschweren sich nun über mein Verhalten und werfen mir vor, dass ich „weder Eingang, noch Bearbeitung noch Weiterleitung eingeleitet habe.“ Diesen Vorwurf muss ich zurück weisen. Ihr Schreiben vom 4.10.07 ist am 5.10.07 bei mir eingegangen und bereits am 9.10.07 von mir an die ARGE, Geschäftsstelle Brühl, weitergeleitet worden. Auch muss ich Ihren Vorwurf zurückweisen, dass ich „das Petitionsrecht der Bundesrepublik Deutschland aus den Angeln hebe“. Das Schreiben vom 4.10.07 war an den Bürgermeister, und nicht an den Rat der Stadt Brühl gerichtet. Offizielle Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NW, im Volksmund „Bürgeranträge“ genannt, müssen erkennbar als solche bezeichnet oder zumindest an den Rat der Stadt Brühl gerichtet sein. Beides war nicht der Fall, sodass ich mich entgegen Ihrer Darstellung durchaus an Recht und Ordnung gehalten habe.
Zum besseren Verständnis muss ich im Übrigen erklären, dass Herr Hilger Leiter der Geschäftsstelle Brühl der ARGE Rhein-Erft ist. Träger der ARGE sind die Bundesagentur für Arbeit und der Rhein-Erft-Kreis, nicht die Stadt Brühl. Herr Hilger wurde der ARGE seitens der Stadt Brühl zugewiesen und unterliegt nun der Weisungsbefugnis der ARGE, an die ich Ihr Schreiben daher zuständigkeitshalber weitergeleitet hatte.
Ich bin davon ausgegangen, dass das Verfahren dann seinen Weg nimmt. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass mich täglich zahlreiche Eingaben, Beschwerden, Bitten, Anregungen und sonstige diverse Schreiben erreichen, deren Erledigung ich nicht in jedem Einzellfall persönlich verfolgen kann, zumal in diesem Fall weder ich noch die Stadt Brühl für die inhaltliche Ausgestalltung der Arbeitsweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE zuständig sind. Ich gebe Ihnen Recht, dass ich Sie über die Weiterleitung Ihrer Beschwerde hätte informieren müssen und bedauere, dass dies aus unerklärlichen Umständen unterblieben ist.
Ihr zweites Schreiben vom 20.4.08 ist nun an den Rat der Stadt Brühl gerichtet und daher als Beschwerde gem. §24 GO NW zu werten. Allerdings sind nach den Vorschriften der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brühl Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich der Stadt Brühl fallen, an die zuständige Stellen. Ihr Schreiben vom 20.4.08 mit dem als Anlage beigefügten Beschwerdebrief vom 4.10.07 habe ich daher unverzüglich an die ARGE RHEIN_ERFT, Europaalle 33, 50226 Frechen, weitergeleitet.
Ich bedaure sehr, dass Sie bisher in dieser Angelegenheit noch keine Nachricht erhalten haben und hoffe, dass sich die ARGE nun zu Ihrer Beschwerde äußert.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Michael Kreuzberg
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