Lightcycle Retourlogistik und Services
im
Auftrag
des
Umweltbundesamt Dessau
Philips und Co. gegen Kleinunternehmer
2009
Die Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH wurde von den Herstellern OSRAM, PHILIPS, AURA, BLV, GE, HERAEUS, NARVA, RADIUM und SYLVANIA als Gemeinschaftsunternehmen gegründet und organisiert die bundesweite Produktrücknahme für Altlampen nach dem ElektroG. Abgemahnt werden nicht nur wettbewerbsrechtliche Verstöße gegen die Registrierungspflicht nach dem ElektroG. Wie sich herausstellte benutzen die Obengenannten Firmen den Zusammenschluss Lightcycle dazu Mafia-ähnliche Strukturen gegen Konkurrenzunternehmen aufzubauen. Dabei spielt der Umweltschutz eine untergeordnete ja sogar gar keine Rolle.
Ein Online-Elektronik-Händler kaufte bei dem Baumarkt Praktiker Energiesparleuchten 11W E27 in bekannter Roter Verpackung. Der Internethändler machte sich über den Belgischen Importeur Global Worldtrading BVBA schlau und erkannte das dieser, obwohl Belgischer Hersteller, bei dem Deutschen Stiftung-EAR, ein Zusammenschluss aus Philips & Co.,Registriert war (WEEE: 15409930). Diese beim Baumarkt Praktiker erworbenen Energiesparlampen wurden bei dem Online Auktionshaus Hood.de angeboten und durch den Testkäufer Winkler aus Regensburg im Auftrag von Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH eigentlich dem Umweltbundesamt Dessau verpflichteten Entsorgungsfirma, eingekauft. Aus offensichtlicher Unfähigkeit des Regensburger Testkäufers , sowie der Leitung des Entsorgers Frank Rosner & Patrick Dieninghoff, die die aufgedruckte Herstellerangabe des Beleuchtungskörpers nicht deuten (lesen) konnten, wurden die auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Burkhard Beiten München aktiv. Sie warfen dem Verkäufer vor, er sei im Sinne des Gesetzes Hersteller und versuchten Ihn durch unberechtigte Drohungen u.a. mit dem Landgericht München zur Unterschrift einer Unterlassungserklärung zu zwingen. Auch der nun eingeschaltete leider unfähige Anwalt aus Bornheim musste sich jetzt den Einschüchterungstaktiken der Kanzlei Beiten aussetzen. Nachdem Klar war wer Hersteller ist, wurde von der Kanzlei Burkhard Beiten, durch den unqualifizierten Mitarbeiter Daniel Loschelder der Kanzlei behauptet das die aufgebrachte Werbe- bzw. Technische Aufschrift „Maxi Lux“ Meldepflichtig, da dies ein Markenname, sei. Lux ist eine Technische Größe für Lichtstärke und wurde mit einen Belichtungsmesser bei der Fotografie genutzt. Dieses Wissen was man bei einem Testeinkäufer gerade für Philips und Co. voraussetzen kann, besitzen die „Müllmänniken“ M. Winkler , und Lightcycle wohl nicht. Der Hersteller hatte sein Produkte den Markennamen „Global world trading“ gegeben und damit auch bei der EAR-Stiftung, dem Bundesumweltamt, registriert. Auf diese Weise wird bei der EAR-Stiftung als Hersteller der Name „Global Worldtrading BVBA“ genutzt und als Marke „Global world trading“ eingetragen – was natürlich „Einleuchtend“ ist. Warum sollte Carerra als Marke Autobahn nehmen wo die Aussage des Herstellers oft mehr Werbung als eben ein Pseudo-Name wie es bei Osram üblich ist. Nur die Bayrische Rechtsanwaltskanzlei Beiten bleibt eisern verändert ständig ihre Taktik und behauptet nun weil die Aufschrift „Maxi Lux“ aufgedruckt sei, sei der Zweitverkäufer vom Grundsatz her der Hersteller – eine Logik aus dem Bayrischen Wald. Weiterhin sollte Herr Loschelder im Auftrag von Lightcycle einen Meineid vor dem Landgericht München ablegen um den ganzen Mafia-Clan aus der Affäre zu ziehen. Nun hatte aber der Hersteller bei DPMA Register die Marke „Maxi-Lux“ mit der Register-Nummer 398228477 schon vor Jahren registrieren lassen. Tatsächlich lassen sich bei Suchanfragen im Internet über 800.000 Seiten mit dem Suchwort „Maxi Lux“ anzeigen, worin sich auch über 600.000 Testberichte finden lassen, jedoch wurde in der Bundesrepublik Deutschland ausgenommen für den Belgischen Hersteller aus Maaseik, demzufolge auch nie für den bayrischen Wald, eine Energiesparlampe „Maxi Lux“ Hergestellt, Verbreitet, Registriert oder gar Beworben!!! Nur eben die Testberichter, die eben alles Testen wollen, sehen in einer Aufschrift „Maxi Lux“ eine Marke und keine Zustandsmitteilung oder gar Werbeaufschrift. Vermutlich passt die Aufschrift „Helles Licht für den Bayrischen Wald“ auch nicht auf den Beleuchtungskörper, so ist schon „Maxi-Lux“ enorm Werbewirksam wie man ja Feststellen kann. An diesem Verfahren kann man erkennen wie schlampig unsere Behörden arbeiten – kein Wunder wenn ein SPD-Fuzzi an der Spitze steht. Weiterhin macht sich die PISA-Schande nicht nur bei Osram sondern auch ganz gewaltig bei den sogenannten Rechtsanwälten breit, die Ihr Gehalt durch solche Abzock-Verfahren bestreiten müssen, weil Charakter, Bildung und Anstand fehlen. Ähnlich der Internet-Mafia Katja Günther u.a. wird auch Beiten und Co den gleichen Ruf erwerben.
Das Verfahren wird weitergeführt..

Gefahren bei Nutzung und Entsorgung der Quecksilberhaltigen Sparlampen:
Frage von Marie Westbomke (OSradio) an Corinna Speer:
Seit 2005 wird der Verkauf von Glühbirnen mit geringerer Wattstärke gedrosselt. Nun soll ab dem 1. September die erste Stufe des EU-Verbots greifen. Das bedeutet die 100 Watt Glühbirnen werden von der Liste gestrichen. Bis zum Jahr 2012 sollen alle Glühbirnen vom Markt verschwunden sein. Aber für den Verbraucher wird es nicht unbedingt einfacher. Die Energiesparlampen enthalten nämlich Quecksilber. Quecksilber ist gesundheits- und umweltschädlich. Der Gebrauch von Energiesparlampen könnte also Risiken mit sich bringen. Was muss man tun wenn im Haushalt eine Energiesparlampe zerbricht?
Corinna Speer (Lightcyle Vertrieb 04101 85 712 16):
Machen Sie es einfach so wie früher. Man kennt das ja von diesen alten Fieberthermometern, das heißt wenn eine Energiesparlampe im Zimmer zerbricht, sollen bitte einmal die Bruchstücke zusammen gekehrt werden. Am besten mit einem Blatt Papier man sollte einfach dabei Handschuhe tragen und die Bruchstücke sollen in eine Luftdichteplastiktüte gepackt werden oder zum Beispiel in ein Einmachglas. Es ist schon anzuraten das betroffene Zimmer dann 20 bis 30 Minuten gut durch zu lüften. Und wichtig ist halt auch keinen Staubsauger zu benutzen, da Quecksilber leicht flüchtig ist. Und dann sollen diese Bruchstücke zur Sammelstelle in Osnabrück gebracht werden.
Redaktion: Auch der Brühler-Schlossbote folgt den Hinweise der unqualifizierten Frau Speer. Dieser stellt in seiner Ausgabe vom 21.Oktober 2009 sogar die Behauptung auf in Glühbirnen sei Quecksilber, was nicht nachvollziehbar ist. Mit der Behauptung von Lightcycle und des Brühler Schlossboten wird fälschlicher Weise der Verdacht erweckt das durch etwas Lüften die Quecksilber-Dämpfe verschwunden seien. Beiden Parteien ist die Tragweite offensichtlich nicht bekannt – Quecksilber kann schwere Vergiftungen hervorrufen – die Bundesregierung, sowie insbesondere die Europäische Union bringen mit dem Verbot von herkömmlichen Glühlampen ganze Bevölkerungsgruppen in Gesundheitlichen Gefahren, nur um Osram und Co zu einem „Aufschwung“ zu verhelfen.
Interview
Umweltbundesamt Dessau-Roßlau
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 2103-0
Fax: 0340 2103-2285
E-Mail: info@umweltbundesamt.de
Global World Trading Bvba
Markt 16/3
3680 Maaseik-B
Belgien
Fax nr + 32 89 56 24 76
Quecksilber
-
Archive
- November 2009 (1)
- Oktober 2009 (1)
- September 2009 (3)
- August 2009 (6)
- Juni 2009 (2)
- Mai 2009 (3)
- März 2009 (3)
- Februar 2009 (2)
- Januar 2009 (1)
- Dezember 2008 (1)
- November 2008 (1)
- August 2008 (3)
-
Kategorien
-
RSS
RSS der Einträge
Kommentarfeed