Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird begründet durch den Art. 17 des Grundgesetzes (Petition). Die Beschwerde muß in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinerlei Recht auf einer Begründung. Ist eine Entscheidung eines Amtsträgers zu Rügen, ist es geboten eine Fachaufsichtsbeschwerde einzulegen.
ALGII-Empfänger
Mühlenbach
50321 Brühl
Bundesagentur für Arbeit
Direktion
Wilhelm-Kamm-Str. 1
50321 Brühl
Brühl, den 31.07.2010
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Fehlverhalten ARGE Brühl
Sehr geehrte Direktion der Arbeitsagentur Brühl,
vor ca. 3 Wochen habe ich bei der Arbeitsgemeinschaft Brühl, Geschäftsstellenleiter Georg Hilger oder Michael Kreuzberg, wer weiß das schon, Alte Bonnstr. 2c, 50321 Brühl eine Weiterbewilligungsantrag zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) gestellt. In meiner Finanziellen Lebenssituation hat sich nichts wesentliches geändert, somit dürften für die schnelle Bearbeitung, zumal zwischenzeitlich keinerlei Anfragen seitens der verfassungswidrigen ARGE getätigt wurden, keine Hindernisse vorliegen. Bis heute habe ich keinen Leistungsbescheid und auch keine Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. In der Vergangenheit hat es sich gezeigt das immer wieder Unterlagen verschwinden, Anträge vorsätzlich nicht bearbeitet werden, letzteres kennen Sie ja auch aus Ihrem Hause. Herr Schwantes von der ARGE Brühl beschwert sich sogar in aller Frechheit über meine Anträge die nur dazu dienen mich wieder in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. So warte ich seit über 3 Jahren auf einen zumindest schon durch Herrn Kowalewski mündlich genehmigten SPS-Lehrgang, der bei meiner damaligen Sachbearbeiterin Frau May gestellt wurde. Diese befindet sich inzwischen schon in der Frühverrentung bei der Stadt Brühl während ich trotz höherem Alter immer noch auf Eingliederung hoffe. So ist es wieder einmal nötig um meine Rechte durchzusetzen Klage vor dem Sozialgericht zu stellen und die Solidargemeinschaft zu bemühen, nur weil Sie Ihrer Pflicht zur Dienstaufsicht nicht nachkommen und unvermögende Sachbearbeiter gepaart mit Problempersonal aus den Städten und Gemeinden die als Vorgesetzte dienen sollen in den Arbeitsgemeinschaften des Rhein-Erft-Kreis untergebracht wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Hilfsbedürftiger
Bem. Red.: Sachbearbeiterin May = Fallmanagerin May
Herr Gast Bundesagentur für Arbeit Brühl, sieht in der Behauptung Frau May befände sich in der Frühverrentung eine Beleidigung, dies ist eine subjektive Ansicht. Zu den Zeiten der Sozialhilfe wurden von der Stadt Brühl Bescheide verschickt die einen Nachsatz hatten der ähnlich lautet wie “Die Sozialhilfe ist keine Frühverrentung” dies ist eine Beleidigung die u.a. an Kranke, Gebrechliche, Ausgegrenzte geschickt wurde – diese Ansicht ist Subjektiv.
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Ihre Beschwerden vom 31.07. und 05.08.2010 über die ARGE Rhein-Erft“Schilling Annette” <Annette.Schilling3@arbeitsagentur.de>Datum: 06.08.10 10:59:41 |
Sehr geehrter Herr Beschwerdeführer
Ihre schriftlichen Beschwerden über die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Rhein-Erft wurden an mich zur weiteren Bearbeitung übersandt.
Zunächst möchte ich mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass Sie im Rahmen Ihrer Angelegenheiten Anlass zur Unzufriedenheit mit der Bearbeitungsweise der ARGE Rhein-Erft hatten.
Leider kann ich Ihnen heute noch nicht abschließend antworten. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich ohne entsprechende Sachverhaltsaufklärung zu Ihren Anliegen nicht sofort Stellung nehmen kann. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld. Vielen Dank.
Ich bemühe mich um eine zeitnahe Erledigung und werde Sie unaufgefordert über das Ergebnis informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Annette Schilling
Beraterin Führungsunterstützung SGB II
Telefon: 02232 9461-160
Telefax: 02232 9461-170
E-Mail: Bruehl.FU-SGBII@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de
Besucheradresse
Agentur für Arbeit Brühl
Wilhelm-Kamm-Strasse 1
50321 Brühl
* Postanschrift
Agentur für Arbeit Brühl
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12.08.2010:
ALGII Empfänger bestätigt Terminsetzung
Agentur für Arbeit
Frau Schilling
50318 Brühl
Brühl, 12.08.2010
FUB-II-6001 Ihr Schreiben vom 10.08.2010
Beschwerden über Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Rhein-Erft
Sehr geehrte Frau Schilling, sehr geehrter Herr Gast
Gerne nehme ich Ihre Einladung am 17.08.2010 um 14:00 Uhr Zimmer 508 war.
Ich danke Ihnen für die rasche Antwort und hoffe das sich die Beschwerdegründe genauso rasch bereinigen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
13.08.2010:
Terminbestätigung Stasi Brühl
| Betreff: | AW: einladung 17.08.2010 / Ihr Schreiben FUB-II-6001 vom 10.08.2010 | ||
| Von: | _BA-Brühl-FU-SGBII <Bruehl.FU-SGBII@arbeitsagentur.de> |
| An: | Firmenanschrift@Muhku.de |
| Datum: | 13.08.10 10:00:52 |
Guten Tag Herr xxxxx,
vielen Dank für Ihre Zusage.
Wir sehen uns dann am Dienstag.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Annette Schilling
Beraterin Führungsunterstützung SGB II
Telefon: 02232 9461-160
Telefax: 02232 9461-170
E-Mail: Bruehl.FU-SGBII@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de
Besucheradresse
Agentur für Arbeit Brühl
Wilhelm-Kamm-Strasse 1
50321 Brühl
* Postanschrift
Agentur für Arbeit Brühl
50318 Brühl
17.08.2010:
Gespräch mit der Stasi Brühl, Wilhelm Kamm Str. 1, 50321 Brühl
Anwesende in Zimmer 508 Wilhelm Kamm Str. 1 50321 Brühl ca. 14:00 Uhr:
1. Frau Annette Schilling, unbekannt – Name bekannt aus Königsbergerstr. in Brühl-Vochem (Wichtig für weiteres Verständnis)
2. Herr Gast bekannt – hat mitgewirkt bei der “Lehrgangsverteilung 50Plus” an die Helios gGmbH, die wegen Menschenrechtsverletzungen u.a. ins Licht gerückt ist.
3. Ein ALGII Empfänger mit Kleiselbständigstatus.
Der Redaktion wurde ein Gedächtnisprotokoll versprochen.
27.11.2010:
Redaktion: Am 27.11.2010 fand eine Verhandlung wegen verschiedenen ungerechtfertigten Datenforderungen und Datenschutzverstösse durch die ARGE Rhein-Erft vor dem Sozialgericht Köln statt. Die aus Bonn stammende Richterin Haslach-Niemeier, bekräftigte das Wissen, in Beisein der Ehrenrichter Henkies und Knipp, um die Unqualifiziertheit der ARGE (Jobcenter-) Mitarbeiter im Rhein-Erft-Kreis. Im Zuschauerraum war mindestens ein Vertreter der MLPD-Partei. Sowie ein freier Journalist der WordPress.Gruppe. Die Unfähigkeit der ARGE- / Jobcenter Mitarbeiter bedeutet nicht gleichzeitig das Richter des Öffentlichen Dienstes Qualifizierter sind. So hatte auch die Richterin Haslach-Niemeier einen Vorgang einer Stromsperre, die hier auf dieser Site veröffentlicht wurde, selbst angesprochen und auch klargestellt, das ihre Vorgehensweise, die nicht mit dem Datenschutz zu vereinbaren war, so praktiziert wurde weil dies alle Kölner Sozialrichter um einer Stromsperre entgegenzuwirken, so praktizieren – was auch auf einer Konferenz herauskam. In diesem speziellen Fall hatten aber die Stadtwerke Brühl, unter Führung des Herrn Gardemann, den Strom nur gesperrt weil ein Darlehen der ARGE Brühl, unter Leitung des Herrn Georg Hilger, vom Betroffenen abgelehnt wurde, was auch schriftlich in Kopie der Redaktion vorliegt. Dies bedeutet nicht weniger, als das sämtliche Sozialrichter vorsätzlich das Bundesdatenschutzgesetz u.a. brechen und eigentlich einer Beobachtung durch den Verfassungschutz unterzogen werden müssten. Gleichwohl von der Richterin bekräftigt, das die Stadtwerke Brühl Personenbezogene Daten preisgibt nur auf Grund eines Telefongesprächs, ohne konkret zu wissen wer am anderen Ende der Leitung sitzt.
Es wird von Seiten der Redaktion daher gebeten nur gegenteilige Meinungen zu Posten wenn diese nicht beleidigend, ausgrenzend oder realitätsfremd sind. Es wird diesen Posings eine überdurchschnittliche Intelligenz vorausgesetzt, ansonsten Posten sie weiterhin beim Tacheles-Forum oder schreiben Ihre Meinung in Wikipedia. Angestellte, Beamte aus dem Öffentlichen Dienst mögen ihrer Bestimmung nachgehen – diese sind u.a. aus dem Grundgesetz abzuleiten – ein Cruisen im Internet, was als “Weiterbildung” verkauft wird ist darin nicht vorgesehen.
Nun gut bei der Bundesagentur für Arbeit tut sich auch nichts mehr, auf eine schriftliche Beschwerde, die nun mal Frau Annette Schilling bestätigt hat, hat sich bis auf eine Email Enladung nichts mehr getan. Bei diesem Termin wurde der Beschwerdeführer von Herrn Gast beleidigt indem dieser wegen eines Tippfehler die Finger des Beschwerdeführers als “Wurstfinger” bezeichnete – hier ist für den Leser darzulegen, das der Beschwerdeführer u.a. als Desinfektor und als Dipl- Ingenieur gearbeitet hat. Als sehr erfolgreicher Mitarbeiter eine Weltfirma, schwierige Geräte (Funkgeräte) gebaut hat, SMD Löten vollzogen hat, als Prüffeldtechniker in der Elektronik und in der Mechanik eingesetzt wurde – keiner dieser genannten Tätigkeitsfelder sind Herrn Gast bekannt – seine Aufgabe ist es nur EU-Gelder irgendwie an unfähige und Menschenrechtsverletzenden Vereine zu verteilen, wobei er eine Kontrolle offensichtlich für Überflüssig hält. Annette Schilling hatte dem Beschwerdeführer irgendwelche Ausdrucke aus dem Internet unter die Nase gehalten und setzte mit der Frage sind Sie “Peter und Paul” die Krone auf – vielleicht sollte sich Frau Schilling, oder besser die ganze Familie, ihre Informationen aus der Bibel holen, statt auf Steuergelder im Internet zu Cruisen, was übrigens auch bei der ARGE, dem heutigen Jobcenter, gang und gebe ist
Aber vielleicht bewegt sich etwas wenn man die Politiker direkt anschreibt – wir greifen vor – dort erhalten Sie erst recht keine Antwort. Die Linkspartei beschuldigt sogar Anschreiber als Erpresser, wenn diese Ihre freie Meinung äussern.
Informieren Sie sich selbst
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