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Eingliederungsvereinbarung 01 Nitsch Brühl

Vorgeschichte: Die Hilfebedürftige wurde von Daniela K., SGBII ARGE Rhein-Erft-Kreis, Gst. Brühl, unter Druck gesetzt, diese möge sich eine weitere Arbeitsstelle suchen, weil durch die SPD-Regierung eingeführter 400 Euro-Job, ihr nicht ausreiche. Die Hilfebedürftige suchte sich daraufhin eine weiteren Job mit geringfügiger Beschäftigung. Dadurch verlor sie jedoch den ersten, schon seit über 4Jahre bestehenden Job, wegen einem sogenannten „Konkurrenzunternehmen“, über solche Rechtsfolgen sind die ARGE-Mitarbeiter genausten unterrichtet, geben aber mit diesem Wissen, vorsätzlich falsche Informationen an Hilfebedürftige weiter.


SGBII ARGE Rhein-Erft-Kreis

Alte Bonnstr. 2c

50321 Brühl

Name: Frau Nitsch

Telefon: (02232) 94611843

Erstellt am:13.05.2009

Erhalten am: 20.05.2009 (!)


EV vom 13.05.2009 erhalten am 20.05.2009

Eingliederungsvereinbarung


zwischen     Frau Hilfebedürftige mit eigenem Einkommen ca. 400 Euro

und                 SGBII ARGE Rhein-Erft-Kreis

gültig bis       12.11.2010 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird


Ziel                    Erhalt des Nebenverdienstes


1. Ihr Träger für Grundsicherung SGBII ARGE Rhein-Erft-Kreis unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung

Sie darf potenzielle Arbeitgebern anbieten, das bei Vergabe eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrages seitens der ARGE REK eine Förderung im Zusammenhang mit der Anstellung verhandelt werden könnte.

Wir können Sie finanziell bei ihren Bewerbungsbemühen unterstützen.


2. Bemühungen von Frau Hilfebedürftige mit Nebentätigkeit zur Eingliederung in Arbeit

Sie bemüht sich um den Erhalt ihres Nebenverdienst. Bei Gelegenheit bietet sie Arbeitgebern z.B. einen Eingliederungszuschuss zur Verhandlung an.


Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen. Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurde erläutert. Ich bin mit den Inhalten der Eingliederungsvereinbarung einverstanden und habe ein Exemplar erhalten. Ich verpflichte mich, die vereinbarten Aktivitäten einzuhalten und beim nächten Termin über die Ergebnisse zu berichten.

Datum, Unterschrift Frau Nitsch

*Vertreter/in SGBII ARGE Rhein-Erft-Kreis

Unterschrift irgendetwas unleserliches mit i.A (im Auftrag)

* PS: Niemand kann die ARGE vertreten, da dies keine Eigenständige Behörde ist (Verfassungswiedrig), die Mitarbeiter vertreten zu jeder Zeit die Bundesagentur für Arbeit – diese vernachlässigt aber ihre Dienstaufsichtspflicht.



Tipp von IQ130plus (Keine Rechtsbelehrung):

Die Eingliederungsvereinbarung wurde per Post zugestellt, eine vorherige Besprechung fand nicht statt.

Satz: Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen.

Diesen Satz einfach aber deutlich streichen.

Satz: Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurden mir erläutert.

Diesen Satz einfach aber deutlich streichen.

Halbsatz: Ich bin mit dem Inhalt der Eingliederungsvereinbarung einverstanden…

Wenn Sie Einverstanden sind nichts ändern, ansonsten diesen Halbsatz einfach aber deutlich streichen.

Ihre Unterschrift – unterschreiben Sie diesen Vordruck wenn überhaupt mit dem Vermerk „Unter Vorbehalt„.

Wollen Sie sich dazu noch Äußern: Geben Sie schriftlich an, das Sie die Möglichkeit und das Recht haben einzelne Punkte zu verändern sowie eine eigene Eingliederungsvereinbarung abzugeben – über dieses Recht seien Sie nicht aufgeklärt worden!



September 2009:

Inzwischen wurde der Redaktion bekannt, das weiter Hilfsbedürftige ohne jegliche vorherige „Aufklärung“ Eingliederungsvereinbarungen zugeschickt wurden. Die Betroffenen haben diese dann, ohne sich mit den Texten oder rechtlichen Folgen vertraut zu machen, unterschrieben zurückgeschickt.


Da die Eingliederungsvereinbarung ruhte (wurde weil keine Aufforderung bestand nicht zurück geschickt) wurde die Hilfebedürftige zu einer Ärztlichen Untersuchung beim Amtsarzt des Arbeitsamts Brühl bestellt. Die Hilfebedürftige musste Urlaub nehmen um sich zum Termin untersuchen zu lassen. Die erste Frage des Amtsarzt „Was machen Sie hier, wen Sie Arbeit haben?“ – dennoch wurde die Hilfebedürftige (hier nicht Arbeitslose aber SPD-Hartz 4 Empfängerin) untersucht.


Redaktion: Das folgende Schreiben wurde uns durch die Hilfbedürftige mit 400 Euro Job zur Veröffentlichung überlassen.

Hilfsbedürftige mit 400 Euro-job

Georg Hilger str. 18

50321 Brühl

An den

Ärztlichen Dienst der

Bundesagentur für Arbeit

Brühl, 20.07.09

325Dxxxxxxx / Anhang Gesundheitsfragebogen für Erwachsene

Erklärung zu gesundheitliche Probleme (Frage 1&2)

Der o.a. Fragebogen wurde mir durch die ARGE Brühl, auf Veranlassung Sabine Nitsch, zugeschickt. Die erste Frage (..jetzige Tätigkeit“) war vorab durch die Arbeitsgemeinschaft Brühl mit „Ja“ angekreuzt worden.

Ich habe zwar z.Z. ein Gesundheitliches Problem durch Schmerzen, dadurch bedingte eingeschränkten Bewegungsbereich, im linken Arm, jedoch bin ich der Meinung das meine jetzige Tätigkeit als Reinigungskraft für Nasszellen und Büroräume noch nicht wesentlich eingeschränkt ist. Die Arbeitsgemeinschaft, insbesondere Frau Sabine Nitsch folgend auf Frau Kilian, möchte jedoch das bestehende Arbeitsverhältnis als Reinigungskraft  zerstören um mich in ein Berufsverhältnis zu drängen was  zeitlich begrenzt, schlechter bezahlt und mich Körperlich schwerer belasten wird. Als Zimmermädchen/Roomboy werden  zusätzliche Anforderungen gestellt die ich durch meine Körpergröße und meine Behinderung durch ein verkürztes Bein, sowie die jetzige hoffentlich vorübergehende Erkrankung des linken Arms nur schwerlich bewältigen kann („über Kopf arbeiten“). Durch die zusätzlichen Aufgaben wie Bettenmachen, hohe Schränke reinigen, was in meinem Haushalt mein Mann durchführt, besteht eine ständige Unfallgefahr und somit eine Gesundheitsgefahr für meine Person – dies wurde auch der Arbeitsagentur, sowie der verfassungswidrigen Arbeitsgemeinschaft mitgeteilt.. Für meine jetzige Tätigkeit als Reinigungskraft für Büroräume u.ä. sehe ich, abgesehen von den Schmerzen im linken Arm, was behandelt wird,  nur geringe Einschränkungen – so möchte ich in diesem Bereich auch eine Versicherungspflichtige Beschäftigung annehmen, was allerdings der Arbeitgemeinschaft, respektive der Bundesagentur  nicht zu vermitteln ist.

Mit freundlichen Grüßen

(Hilfsbedürftige)


Einladung zum Gespräch am 29.10.09:

Mitzubringen seien Lebenslauf,

Letztes Zeugnis

Bewerbungsunterlagen

29.10.09:

Anwesend: Frau Nitsch, weitere Person der Gesprochenes auf den Computer übertrug, eine geladene Hilfebedürftige, ein Beistand der Hb.

Termin bei Frau Nitsch – Ergebnis:

Nachdem der Ausweis der Hilfebedürftigen genausten kontrolliert wurde, wurde auch der des Beistandes (SGB) gesichtet.

Redaktion: Die Rechtslage ist eindeutig, auch die ARGE Brühl hat sich an Gesetze zu halten, so ist es mit dem Datenschutz nicht vereinbar, das Personalien von Beiständen, sowie deren Organisationen oder weiter Daten aufgenommen und in Akten verzeichnet werden. Hier kann sich an den Datenschutzbeauftragten der ARGE gewandt werden. Diese Datenschutzverstöße werden mit Vorliebe auch bei der ARGE Porz verwirklicht. In Köln wurden Beistände wegen „Hausfriedensbruch“ der Prozess gemacht, allerdings konnte keiner feststellen wer denn eigentlich bei der ARGE Hausrecht hat.

Podcast KEA

Eröffnung des Amtsarztberichtes

Behauptung der Frau Nitsch, die Hilfebedürftige habe um eine Amtsarztuntersuchung  gebeten – wurde erfolgreich bestritten.

Ein Fehler sei bei der Stellenauswahl mit Androhung von Sanktionierung „Zimmermädchen – Phantasialand Brühl“ unterlaufen. Obwohl mit der Unterschrift der Frau Nitsch versehen sei Sie nicht der Verursacher das es bei der ARGE Brühl dafür einen andere Gruppe zuständig sein. Der Einwand des Beistandes Frau Nitsch würde sich Verantwortung und Aufgaben aus den Händen nehmen lassen wurde von dieser bestritten.

Redaktion: Die Hilfebedürftige ist wie erwähnt erkrankt, hat aber eine Geringfügige Beschäftigung als Reinigungskraft – Lt. Ärzte ist Überkopfarbeiten und schweres Heben zu vermeiden – deshalb „Zimmermädchen“ nicht zu vertreten.

Der Hinweis das durch ARGE Mitarbeiterin Daniela Kilian die Hilfebedürftige eine 4 Jahre bestehende Arbeitsstelle verlorengegangen sei – wurde mit den Worten „…das tut mir Leid.“ behandelt.

Eine Eingliederungsvereinbarung wurde nach Sichtung, von Hilfebedürftige und Beistand für „OK“ erachtet, und von der Hilfebedüftigen unterschrieben.

Während des Gesprächs platzte der Geschäftsstellenleiter Georg Hilger ins Zimmer, verschwand aber unverzüglich wieder. „Das war der Chef, der ist sicherlich bekannt“, gab Frau Nitsch von sich. Der Beistand: „Ja der kennt uns“. Mutmaßlich war Georg Hilger überrascht, das trotz leerer Flure jemand sich seiner Aufgaben widmete.

Ein Nachfrage seitens Nitsch zwecks Bewerbungsunterlagen, Zeugnis oder Lebenslauf fand nicht statt – dies zeigt wiedereinmal das die ARGEn unter irgendeinem Vorwand zu Erscheinen zwingen, um diese dann „Eingliederungsvereinbarungen, unnötige Lehrgänge oder zu anderen windigen Verhaltensweisen zu zwingen. Deshalb: Immer einen Beistand zu Terminen alleinig als Zeuge mitnehmen.


29. Oktober 2009 Verfasst von Fauli | Hartz IV & ARGE Bruehl | , , , , , , , , , | Noch keine Kommentare