Lightcycle Retourlogistik und Services
im
Auftrag
des
Umweltbundesamt Dessau
Philips und Co. gegen Kleinunternehmer
2009
Die Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH wurde von den Herstellern OSRAM, PHILIPS, AURA, BLV, GE, HERAEUS, NARVA, RADIUM und SYLVANIA als Gemeinschaftsunternehmen gegründet und organisiert die bundesweite Produktrücknahme für Altlampen nach dem ElektroG. Abgemahnt werden nicht nur wettbewerbsrechtliche Verstöße gegen die Registrierungspflicht nach dem ElektroG. Wie sich herausstellte benutzen die Obengenannten Firmen den Zusammenschluss Lightcycle dazu Mafia-ähnliche Strukturen gegen Konkurrenzunternehmen aufzubauen. Dabei spielt der Umweltschutz eine untergeordnete ja sogar gar keine Rolle.
Ein Online-Elektronik-Händler kaufte bei dem Baumarkt Praktiker Energiesparleuchten 11W E27 in bekannter Roter Verpackung. Der Internethändler machte sich über den Belgischen Importeur Global Worldtrading BVBA schlau und erkannte das dieser, obwohl Belgischer Hersteller, bei dem Deutschen Stiftung-EAR, ein Zusammenschluss aus Philips & Co.,Registriert war (WEEE: 15409930). Diese beim Baumarkt Praktiker erworbenen Energiesparlampen wurden bei dem Online Auktionshaus Hood.de angeboten und durch den Testkäufer Winkler aus Regensburg im Auftrag von Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH eigentlich dem Umweltbundesamt Dessau verpflichteten Entsorgungsfirma, eingekauft. Aus offensichtlicher Unfähigkeit des Regensburger Testkäufers , sowie der Leitung des Entsorgers Frank Rosner & Patrick Dieninghoff, die die aufgedruckte Herstellerangabe des Beleuchtungskörpers nicht deuten (lesen) konnten, wurden die auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Burkhard Beiten München aktiv. Sie warfen dem Verkäufer vor, er sei im Sinne des Gesetzes Hersteller und versuchten Ihn durch unberechtigte Drohungen u.a. mit dem Landgericht München zur Unterschrift einer Unterlassungserklärung zu zwingen. Auch der nun eingeschaltete , wie sich nach kurzer Zeit herausstellte unfähige Rechtsanwalt, Dr. Wolfgang B. Bornheim musste sich jetzt den Einschüchterungstaktiken der Kanzlei Beiten aussetzen. Nachdem Klar war wer Hersteller ist, wurde von der Kanzlei Burkhard Beiten, durch den unqualifizierten Mitarbeiter Daniel Loschelder (Teilnehmer GRUR JT 2008 ) der Kanzlei behauptet das die aufgebrachte Werbe- bzw. Technische Aufschrift „Maxi Lux“ Meldepflichtig, da dies ein Markenname, sei. Lux ist eine Technische Größe für Lichtstärke und wurde mit einen Belichtungsmesser bei der Fotografie genutzt. Dieses Wissen was man bei einem Testeinkäufer gerade für Philips und Co. voraussetzen kann, besitzen die „Müllmänniken“ M. Winkler , und Lightcycle wohl nicht. Der Hersteller hatte sein Produkte den Markennamen „Global world trading“ gegeben und damit auch bei der EAR-Stiftung, dem Bundesumweltamt, registriert. Auf diese Weise wird bei der EAR-Stiftung als Hersteller der Name „Global Worldtrading BVBA“ genutzt und als Marke „Global world trading“ eingetragen – was natürlich „Einleuchtend“ ist. Warum sollte Carerra als Marke Autobahn nehmen wo die Aussage des Herstellers oft mehr Werbung als eben ein Pseudo-Name wie es bei Osram üblich ist. Nur die Bayrische Rechtsanwaltskanzlei Beiten bleibt eisern verändert ständig ihre Taktik und behauptet nun weil die Aufschrift „Maxi Lux“ aufgedruckt sei, sei der Zweitverkäufer vom Grundsatz her der Hersteller – eine Logik aus dem Bayrischen Wald. Weiterhin sollte Herr Loschelder im Auftrag von Lightcycle einen Meineid vor dem Landgericht München ablegen um den ganzen Mafia-Clan aus der Affäre zu ziehen. Nun hatte aber der Hersteller bei DPMA Register die Marke „Maxi-Lux“ mit der Register-Nummer 398228477 schon vor Jahren registrieren lassen. Tatsächlich lassen sich bei Suchanfragen im Internet über 800.000 Seiten mit dem Suchwort „Maxi Lux“ anzeigen, worin sich auch über 600.000 Testberichte finden lassen, jedoch wurde in der Bundesrepublik Deutschland ausgenommen für den Belgischen Hersteller aus Maaseik, demzufolge auch nie für den bayrischen Wald, eine Energiesparlampe „Maxi Lux“ Hergestellt, Verbreitet, Registriert oder gar Beworben!!! Nur eben die Testberichter, die eben alles Testen wollen, sehen in einer Aufschrift „Maxi Lux“ eine Marke und keine Zustandsmitteilung oder gar Werbeaufschrift. Vermutlich passt die Aufschrift „Helles Licht für den Bayrischen Wald“ auch nicht auf den Beleuchtungskörper, so ist schon „Maxi-Lux“ enorm Werbewirksam wie man ja Feststellen kann. An diesem Verfahren kann man erkennen wie schlampig unsere Behörden arbeiten – kein Wunder wenn ein SPD-Mann an der Spitze steht. Weiterhin macht sich die PISA-Schande nicht nur bei Osram sondern auch ganz gewaltig bei den sogenannten Rechtsanwälten breit, die Ihr Gehalt durch solche Abzock-Verfahren bestreiten müssen, weil Charakter, Bildung und Anstand fehlen. Ähnlich der Internet-Mafia Katja Günther u.a. wird auch Beiten und Co den gleichen Ruf erwerben.
Das Verfahren wird weitergeführt..
Gefahren bei Nutzung und Entsorgung der Quecksilberhaltigen Sparlampen:
Frage von Marie Westbomke (OSradio) an Corinna Speer:
Seit 2005 wird der Verkauf von Glühbirnen mit geringerer Wattstärke gedrosselt. Nun soll ab dem 1. September die erste Stufe des EU-Verbots greifen. Das bedeutet die 100 Watt Glühbirnen werden von der Liste gestrichen. Bis zum Jahr 2012 sollen alle Glühbirnen vom Markt verschwunden sein. Aber für den Verbraucher wird es nicht unbedingt einfacher. Die Energiesparlampen enthalten nämlich Quecksilber. Quecksilber ist gesundheits- und umweltschädlich. Der Gebrauch von Energiesparlampen könnte also Risiken mit sich bringen. Was muss man tun wenn im Haushalt eine Energiesparlampe zerbricht?
Corinna Speer (Lightcyle Vertrieb 04101 85 712 16):
Machen Sie es einfach so wie früher. Man kennt das ja von diesen alten Fieberthermometern, das heißt wenn eine Energiesparlampe im Zimmer zerbricht, sollen bitte einmal die Bruchstücke zusammen gekehrt werden. Am besten mit einem Blatt Papier man sollte einfach dabei Handschuhe tragen und die Bruchstücke sollen in eine Luftdichteplastiktüte gepackt werden oder zum Beispiel in ein Einmachglas. Es ist schon anzuraten das betroffene Zimmer dann 20 bis 30 Minuten gut durch zu lüften. Und wichtig ist halt auch keinen Staubsauger zu benutzen, da Quecksilber leicht flüchtig ist. Und dann sollen diese Bruchstücke zur Sammelstelle in Osnabrück gebracht werden.
Redaktion: Auch der Brühler-Schlossbote folgt den Hinweise der unqualifizierten Frau Speer. Dieser stellt in seiner Ausgabe vom 21.Oktober 2009 sogar die Behauptung auf in Glühbirnen sei Quecksilber, was nicht nachvollziehbar ist. Mit der Behauptung von Lightcycle und des Brühler Schlossboten wird fälschlicher Weise der Verdacht erweckt das durch etwas Lüften die Quecksilber-Dämpfe verschwunden seien. Beiden Parteien ist die Tragweite offensichtlich nicht bekannt – Quecksilber kann schwere Vergiftungen hervorrufen – die Bundesregierung, sowie insbesondere die Europäische Union bringen mit dem Verbot von herkömmlichen Glühlampen ganze Bevölkerungsgruppen in Gesundheitlichen Gefahren, nur um Osram und Co zu einem „Aufschwung“ zu verhelfen.
Interview
Sicherheitsdatenblatt Quecksilber
Artikel Quecksilberverbot
Umweltbundesamt Dessau-Roßlau
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 2103-0
Fax: 0340 2103-2285
E-Mail: info@umweltbundesamt.de
Global World Trading Bvba
Markt 16/3
3680 Maaseik-B
Belgien
Fax nr + 32 89 56 24 76
Quecksilber
Quecksilber_2922
Ratenzahlung für Mietkaution gefordert
Markus aus Brühl muss seit Mai 2007 monatlich 20 Euro an die ARGE Brühl für eine Mietkaution zahlen, obwohl dieses Kosten der Unterkunft sind und im vollen Umfang übernommen werden müssen.
Markus: Tacheles-Sozialhilfe
Strafprozessordnung (StPO) Auszug
§ 154
(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
1. wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die
Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und
Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
2. darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.
(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.
(3) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat bereits
rechtskräftig erkannten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, wieder aufgenommen werden, wenn die rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nachträglich wegfällt.
(4) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des wegen der anderen Tat ergehenden Urteils wieder aufgenommen werden.
(5) Hat das Gericht das Verfahren vorläufig eingestellt, so bedarf es zur
Wiederaufnahme eines Gerichtsbeschlusses.
SG Köln – Eilantrag blieb liegen
Kurzmeldung
Ein Hilfebedürftiger hatte Montags einen Eilantrag beim Sozialgericht Köln persönlich abgegeben. Nach mehreren Tagen Wartezeit erkundigte er sich Telefonisch bei diesem Gericht zwecks Eilantrag, da keine Eingangsbestätigung bei Ihm eingegangen war. Das Sozialgericht Köln musste zugeben das dieser Antrag einfach vergessen („Übersehen“) wurde!
Auch andere Betroffene mussten bemerken das das Sozialgericht Köln sehr locker über schlampige Arbeitsweisen in ihrem Betrieb sowie bei den ARGEn hinweg sieht – man könne ja Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben.
Betrugsdelikt wird nicht verfolgt
Diese Schreiben wurde der Redaktion mit Kommentar überlassen:
Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Aktenzeichen 260 Js 26634/09
Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Postfach 100211
76252 Karlsruhe
Durchwahl-Nr: 0721/926 6129
Sachbearbeiter: StA`ín Reinhardt
Karlsruhe, 04.08.2009/Ton
Herrn
xxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxx
50321 Brühl
Ermittlungsverfahren gegen
Daniel Mario Z. (Name Durchgestrichen)
Ivan Z.
wegen Betruges
Strafanzeige vom 25.03.2009
Sehr geehrter Herr (Name trotz Ausweis von Polizei falsch aufgenommen),
von der Verfolgung habe ich mit Verfügung vom 28.07.2009 gemäß
§ 154 Abs. 1 Strafprozeßordnung abgesehen.
Gründe:
Die Beschuldigten haben in einem anderen anhängigen Verfahren
wegen einer anderen Tat eine Strafe/Maßregel der Besserung
und Sicherung/Ahndung zu erwarten. Die Strafe/Maßregel der
Besserung und Sicherung/Ahndung, die wegen der angezeigten Tat
verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht be-
trächtlich ins Gewicht.
Hochachtungsvoll
gez. Reinhardt
Staatsanwältin
Hausanschrift: Staatsanwaltschaft Karlsruhe Akademiestraße 6-8 76133 Karlsruhe
Vorgang:
Die / der Beschuldigte hatte unter falschem Namen und Anschrift bei dem
Auktionshaus Hood.de Waren, in der Hauptsache bei Firmen, bestellt – diese nicht Bezahlt. Auf diese Weise hatten die Beschuldigten Kenntnis über
Bankkonten erhalten, haben dann um die Geschädigten weiter zu Schädigen
bei Dubiosen Firmen, die ebenso dubiose Rechtsanwälte mit Rechtfällen versorgen, Bestellungen aufgenommen. Auf diese Weise wurden die Konten der Betroffenen Firmen geplündert. Wurde das Geld zurück gebucht traten die dubiosen Internet und SAT1 bekannten Rechtsanwälte in Erscheinung. So wurden alleine bei Hood.de mindestens 18 Mitglieder geschädigt. Noch Heute versendet, trotz Ermahnungen, die Firma Borgmeier Media Gruppe GmbH, Lange Str. 112 aus 27749 Delmenhorst unerwünschte Schmuddel-Hefte.
Ob solche Betrüger eine Besserung erfahren wenn man die Straftaten nur Halbherzig verfolgt wird bezweifelt.
Harald Thome prügelt auf Betroffenen ein
Ein Hilfbedürftiger berichtet:
Während einer öffentlichen Veranstaltung soll Harald Thome der Gründer des Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins „Tacheles e.V.“ auf dem engarierten ALGII Empfänger Jörg O. eingeprügelt haben, weil dieser Herrn Thome, aus dem ARGE-Beirat, fotografiert hatte. Thome veröffentlicht auf seiner Homepage selber Bilder seiner Person, eine Rechtliche Grundlage für sein Verhalten gibt es nicht. Herr Thome hat auf Grund der Veröffentlichung eine windige „Gegendarstellung“ in Form eines Blocks aufgestellt. Nach Informationen aus der Szene werden dort weiter Hetzeinträge zugelassen. Beobachtungen zu folgen lassen in dem Block Tacheles Sozialhilfe ARGE-Mitarbeiter ihre Meinung sowie Beleidigungen gegen Bedürftige, u.a. auch während deren Dienstzeit, natürlich auf Kosten der Solidargemeinschaft freien lauf.
Die Linke Brühl bewirbt den Blog sowie die Person des Harald Thome.
weiter Informationen
Faultierdorf Brühl (Rheinl.), 05.08.2009
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