Amoklauf in Winnenden (Baden-Würtenberg)
Winnenden (Baden-Würtemberg)
Gegen 9:30Uhr am 11.03.09 drang der Jugendlicher Tim Kretschmer (+11.03.2009) aus Leutenbach (Weiler zum Stein) mit schwarzer Maske und Kampfuniform, bewaffnet mit einer 9mm Pistole Marke Beretta und weit über 200 Schuss Munition, in das Schulzentrum (Albertville-Realschule) der Stadt Winnenden Nordöstlich Stuttgarts ein und hat dort 9 Schüler und 3 Lehrerinnen erschossen. Die Anzahl aller Toten mit dem Täter liegt bei 16. Viele Menschen wurden verletzt. Schon um 9:33 Uhr lief ein Notruf bei der Polizei Winnenden auf, die unverzüglich reagierte, und gegen 9:37 Uhr vor Ort war (Polizeiangabe) . Innerhalb der ersten 10-15 Minuten waren über 250 Beamten vor Ort, alle Schulen in Winnenden wurden aus Sicherheitsgründen besetzt. Der 17 Jährige Täter, ein ehemaliger Schüler der Albertville Realschule, so die Polizei, konnte flüchten. Zwischenzeitlich wurde von der Polizei ein Verdächtiger festgenommen, wie sich später jedoch herausstellte handelte es sich nicht um den Täter. Die mitgeführte Waffe des Täters soll aus dem legalen Besitz der Eltern stammen. Vater Jörg und Sohn Tim waren beim Sport-Schützen-Verein Leutenbach Mitglied bzw. Gastschütze. Ein Spezial-Einsatzkommando hat das Elternhaus gestürmt und durchsucht, dabei wurde festgestellt das eine Waffe fehlte. Der Computer des Amok-Läufers, auf dem man das Spiel Counter Strike fand, wurde beschlagnahmt. Nachdem Tim Kretschmer in einem Autohaus in Wendlingen, Kreis Esslingen, einen 36 jährigen Mitarbeiter, sowie einen Kunden getötet hatte, kam es zu einer weiteren Schießerei auf einem Parkplatz nähe eines Einkaufszentrums zwischen Tim und der Polizei. Hierbei wurden wiederum ein Zivilpolizist und eine Zivilpolizistin schwer, sowie der Täter am Bein, verletzt. Der Tote Tim Kretschmer wurde gegen 12:30 Uhr hinter einem Auto auf dem Rücken liegend gefunden, nach Polizei- und 2 Zeugenangaben hat er sich selber gerichtet.
Die Eltern Jörg und Ute wurden inzwischen aus der Kleiststrasse an einem Geheimen Ort verbracht.
Gegen 14 Uhr wurde die Schüler der Albertville-Realschule evakuiert.
Fast 1000 Einsatzkräfte waren während des Amok-Laufs des Jugendlichen in Winnenden eingesetzt.
Ständig wurden durch Polizei , Staatsanwaltschaft und Innenminister Heribert Rech (CDU) die Bevölkerung falsch informiert – so wurde letztlich durch die Justiz verbreitet, das Tim seine Tat in einem Internet-Chat verbreitet hatte. Auch wurde durch die Justiz behauptet Tim sei durch eine Polizei-Kugel niedergestreckt worden, später wurde dies Dementiert. Die Justiz sowie Innenminister Heribert Rech haben sich Unglaubwürdig gemacht.
krautchan.net
Am 12.03.09 ca. 12:50 Uhr fand eine weiter Pressekonferenz statt.

ARS-Winnenden
Polizeidirektion Waiblingen
Video der letzten Minuten
Amoklauf in Winnenden (Baden-Würtemberg) 2

RIP

RIP
Wir trauern mit Euch
Anhand der Suchbegriffen konnten wir Feststellen das eine Liste über die Verstorbenen Schülerinnen und Lehrerinnen der Albertville Realschule gewünscht wird. Durch die Vielzahl der Falschmeldungen aus der Justiz möchten wir jedoch vorerst darauf verzichten und bitten um Verständnis.
Kerze anzünden
Heute am 21.03.09 treffen sich die Trauernden gegen 11:00 Uhr in Winnenden – es werden über 10000 verbundene Seelen erwartet. Einige Fernseh-Sender wollen die Feierstunden übertragen.
Hier wurde durch einen Internet-Schmierfink (IP 77.92.68.182) versucht jemand anderes zu denunzieren.
Widerspruch 30.01.09 (Frau Holzem)
Hilfebedürftiger
Rhein-Erft-Strasse 13
50321 Brühl
BG: 325
An die
ARGE Rhein-Erft
Europaallee 33
50226 Frechen
Brühl,05.03.2009
Widerspruch gegen den Bescheid über die Bewilligung von Leistungen vom 30.01.2009 (Frau Holzem)
Antrag auf Neuerstellung
Gemäß §3 Arbeitslosengeld II / Sozialgeld-Verordnung soll bei unterschiedlich hohem Einkommen das voraussichtliche monatliche Durchschnittseinkommen zu Grunde gelegt werden.
Auf Grund der vorgelegten Unterlagen sei Frau Holzem von einem Einkommen in Höhe von 0,00 Euro ausgegangen – dies ist aber Falsch. Wie der Verfassungswidrigen ARGE Brühl bekannt ist, hat das Finanzamt Brühl für das Jahr 2007, die als Berechnungsgrundlage dienende Auffassung vertreten, das der Selbständiger einen Verlust über das ganze Jahr von 600 Euro gehabt hatte. Gleichwohl sind diese Angaben für die ARGE zur Berechnung, wie auch aus früheren Angaben zu ersehen, von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch heranzuziehen, da andere Berechnungsgrundlagen zur Benachteiligung des Hilfebedürftigen führen würde.
Eine vorläufige Entscheidung wie die Sachbearbeiterin Holzem für den Bescheid herangezogen hat ist aus keiner Bestimmung oder Rechtslage zu ersehen.
Frau Holzem bezieht sich ständig auf §328 SGB II, ohne diesen offenbar gelesen oder verstanden zu haben. So besagt der § 328 SGB III in (1) 3. das die Erbringung von Geldleistungen vorläufig entschieden kann, wenn zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist,… dies Trifft aber nicht für diese Situation zu, da der Betroffene Selbstständig und eben nicht Arbeitnehmer ist. Zum 1.1.09 hat die Bundsregierung durch Abänderung verschiedener Sozialbücher klargestellt, das es sich bei den Hartz-Gesetzen nicht nur um Verfassungsfeindlichen Ausführungen handelt, sondern damit auch klargestellt, das trotz PISA Dummköpfen in der Regierung der § 328 des SGB III richtig ist. Nicht vorhersehbar war für die Regierung, das die Ausbildung der Frau Holzem nicht soweit reicht, das diese nicht erkennen kann das das 3 Buch SGB eben nicht für Selbständige und Kleinselbstständige gilt. Eine vorläufige Entscheidung hätte von Frau Holzm nie ergehen dürfen. Genauso wenig kann für diese Entscheidung der § 40 SGB II herangezogen werden, da sich hier der Hund nur in den eigenen Schwanz beißt.
Weiterhin schreibt Frau Holzem auf Seite 1 hier Wörtlich: „Nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts, spätestens jedoch bis zum 31.08.2008, sind von Ihnen unaufgefordert entsprechende Nachweise (Gewinn- und Verlustrechnung) über den tatsächlichen Verdienst vorzulegen.“
Hier kann man auch wieder nur den Kopf schütteln- wieso wird ein Zeitpunkt in der Vergangenheit gewählt, obwohl der Bewilligungsabschnitt erst am 31.07.2009 endet. Wie kommt Frau Holzem dazu eine Gewinn- und Verlustrechnung für die Vergangenheit zu fordern, obwohl der Gesetzgeber für Selbstständige ausdrücklich und richtigerweise das voraussichtliche Einkommen angezeigt bekommen will. Wieso verlangt Frau Holzem eine derartige Aufstellung, obwohl ein Kleinselbständiger diese nicht zu erstellen brauch, da er dem Finanzamt über seine Einkünfte Rechenschaft ablegen muss.
Auf Seite 2 des Schmierblattes fordert dann die verwirrte Frau Holzem, das diese Rechnung bis zum 13.02.2009 und für die Zeit vom 01.08.2008 bis zum 31.01.2009 zur Erstellen sei. Frau Holzem sollte wissen, das solche Vorderungen einen enormen Aufwand bedeuten da diese Berechnungen außerhalb eines Geschäftsjahres liegen.
Weiterhin ist dem so genannten Berechnungsbogen nicht ersichtlich wie viel die ARGE an Heizkosten usw. Bewilligt hat.
Ich sehe den vorläufigen Bewilligungsbescheid als einer der üblichen Nötigungen der ARGE Brühl, im Auftrag des Herrn Georg Hilger mit dem üblichen Einverständnis des Herrn Herbert Botz an. Ich erwarte das der Bewilligungsbescheid unverzüglich verbessert wird und eben nicht vorläufig erstellt wird.
Hilfebedürftiger
-
Archive
- November 2009 (1)
- Oktober 2009 (1)
- September 2009 (3)
- August 2009 (6)
- Juni 2009 (2)
- Mai 2009 (3)
- März 2009 (3)
- Februar 2009 (2)
- Januar 2009 (1)
- Dezember 2008 (1)
- November 2008 (1)
- August 2008 (3)
-
Kategorien
-
RSS
RSS der Einträge
Kommentarfeed