Beschwerde Geschäftsstellenleiter Hilger ARGE Brühl
Stadt Brühl
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister Rathaus 50319 Brühl Dienststelle Bürgermeisterbüro
An
Herrn
xxxxx xxxxxx Dienstgebäude/Zi Rathaus A, 106
xxxxxxxxxxxx Sachbearbeiter/in Frau Müller
50321 Brühl (02232) 79- 2440 Telefax 2450
Internet www.bruehl.de
E-mail mmueller@bruehl.de
Aktenzeichen
Brühl, 13.05.08
Beschwerde über den Geschäftsstellenleiter der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft
(ARGE) Geschäftsstelle Brühl
Bezug: Ihr Schreiben vom 20.4.08 und vom 4.10.07
Sehr geehrter Herr ????????,
Ihre Eingabe vom 20.4.2008 ist bei mir eingegangen.
Sie nehmen darin Bezug auf Ihr Schreiben vom 4.10.07, mit der Sie das Verhalten des Geschäftsstellenleiters der ARGE, Herrn Hilger, rügen. Sie beschweren sich nun über mein Verhalten und werfen mir vor, dass ich “weder Eingang, noch Bearbeitung noch Weiterleitung eingeleitet habe.” Diesen Vorwurf muss ich zurück weisen. Ihr Schreiben vom 4.10.07 ist am 5.10.07 bei mir eingegangen und bereits am 9.10.07 von mir an die ARGE, Geschäftsstelle Brühl, weitergeleitet worden. Auch muss ich Ihren Vorwurf zurückweisen, dass ich “das Petitionsrecht der Bundesrepublik Deutschland aus den Angeln hebe”. Das Schreiben vom 4.10.07 war an den Bürgermeister, und nicht an den Rat der Stadt Brühl gerichtet. Offizielle Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NW, im Volksmund “Bürgeranträge” genannt, müssen erkennbar als solche bezeichnet oder zumindest an den Rat der Stadt Brühl gerichtet sein. Beides war nicht der Fall, sodass ich mich entgegen Ihrer Darstellung durchaus an Recht und Ordnung gehalten habe.
Zum besseren Verständnis muss ich im Übrigen erklären, dass Herr Hilger Leiter der Geschäftsstelle Brühl der ARGE Rhein-Erft ist. Träger der ARGE sind die Bundesagentur für Arbeit und der Rhein-Erft-Kreis, nicht die Stadt Brühl. Herr Hilger wurde der ARGE seitens der Stadt Brühl zugewiesen und unterliegt nun der Weisungsbefugnis der ARGE, an die ich Ihr Schreiben daher zuständigkeitshalber weitergeleitet hatte.
Ich bin davon ausgegangen, dass das Verfahren dann seinen Weg nimmt. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass mich täglich zahlreiche Eingaben, Beschwerden, Bitten, Anregungen und sonstige diverse Schreiben erreichen, deren Erledigung ich nicht in jedem Einzellfall persönlich verfolgen kann, zumal in diesem Fall weder ich noch die Stadt Brühl für die inhaltliche Ausgestalltung der Arbeitsweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE zuständig sind. Ich gebe Ihnen Recht, dass ich Sie über die Weiterleitung Ihrer Beschwerde hätte informieren müssen und bedauere, dass dies aus unerklärlichen Umständen unterblieben ist.
Ihr zweites Schreiben vom 20.4.08 ist nun an den Rat der Stadt Brühl gerichtet und daher als Beschwerde gem. §24 GO NW zu werten. Allerdings sind nach den Vorschriften der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brühl Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich der Stadt Brühl fallen, an die zuständige Stellen. Ihr Schreiben vom 20.4.08 mit dem als Anlage beigefügten Beschwerdebrief vom 4.10.07 habe ich daher unverzüglich an die ARGE RHEIN_ERFT, Europaalle 33, 50226 Frechen, weitergeleitet.
Ich bedaure sehr, dass Sie bisher in dieser Angelegenheit noch keine Nachricht erhalten haben und hoffe, dass sich die ARGE nun zu Ihrer Beschwerde äußert.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Michael Kreuzberg
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