Schmitz Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen antwortet
Bundesagentur für Arbeit
Regionaldirektion
Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen, Postfach 101040, 40001
Düsseldorf
————————————————————————–
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht: vom 3. Februar (?) 2008
Mein Zeichen: 410-II-6001
(Bei jeder Antwort bitte angeben)
Name: Frau Schmitz
Durchwahl: 0211 4306 600
Telefax: 0211 4306 910 316
E-Mail: nordrhein-westfalen.Kundenbetreuungsmanegment@arbeitsagentur.de
Datum: 14.April 2008
Herrn
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50321 Brühl
Ihre Beschwerde über die Arbeitsgemeinschaft Rhein-Erft
Sehr geehrter Herr ??????????,
auf meine Zwischennachricht vom 20.03.2008 nehme ich Bezug. Vorab bitte ich,
die verzögerte Antwort auf Ihr Schreiben zu entschuldigen.
.
Sie beanstanden insgesamt die Arbeitsweise der ARGE Rhein-Erft. Nach Stellungnahme der ARGE
ergiebt sich nun folgendes:
Sie beziehen mit Ihrer Familie aufstockend laufende Leistungen zum Lebensunterhalt
nach den Bestimmungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGBII), da das inI
Ihrer Bedarfsgemeinschaft insgesamt erwirtschaftete Einkommen nicht ausreicht, um
den Lebensunterhalt vollständig zu sichern.
Sofern Sie in Ihrer Beschwerde von einer ”Gemeinschaftsstrafe” gegen die ganze
Familie sprechen, so ist dies nicht zutreffend. Es handelt sich um eine Sanktion im
Sinne des § 31 Abs. 2 SGB II bei Ihrem Sohn ????. Dieser wurde u.a. zur
Abklärung weiterer Perspektiven am 24.01.2008 zu einem persönlichem Gespräch
in die ARGE Rhein-Erft eingeladen. Zu diesem Termin ist er nicht erschienen. Einen
wichtigen Grund für sein Nichterscheinen hat er nicht angegeben. Ein damit
vorliegendes Meldeversäumnis stellt einen Sanktionstatbestand nach §31 Absatz 2
SGB II dar, weshalb mit Bescheid vom 24.01.2008 eine Minderung um 10% der
maßgebenden Regelleistung angekündigt wurde. Aus meiner Sicht ist diese
Entscheidung auf Grundlage der mir zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden In-
formationen nicht zu beanstanden. Auch kann ich den Vorwurf der
“Menschenunwürdigkeit” bei einer gesetlich vorgesehenen Minderung nicht
nachvollziehen. Im Übrigen bitte ich Sie jedoch, da - wie auch von Ihnen
mitgeteilt - mit Schreiben vom 27.01.2008 Widerspruch gegen den Sanktionsbe-
scheid eingelegt wurde, den Ausgang des Widerspruchsverfahrens abzuwarten;
dem Ergebnis möchte ich nicht vorgreifen.
Waas die weiterhin von Ihnen beanstandete Verfahrensweise von Mitarbeitern der
ARGE betrifft, so weise ich die diesbezüglichen Vorwürfe entschieden zurück,
insbesondere, soweit die Absicht finanzieller oder gar körperlicher Schädigung
unterstellt wird. Bedauerlicherweise wurden die Leistungen für den Monat März
2008 tatsächlich nicht rechtzeitig zur Auszahlung gebracht, sondern erst am
18.03.2008 im Rahmen eines von Ihnen eingeleiteten Eilverfahrens. Der Grund
für die mangelde Anweisung der Zahlung kann nicht mehr nachvollzogen werden;
eine absichtliche ”Verweigerung” derZahlung schließe ich aber aus. Derartige Fehler,
oftmals auch durch die EDV bedingt, lassen sich in der Praxis leider nicht gänzlich
ausschließen. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitte ich umEntschuldigung.
Auch die ARGE hat Ihnen in dieser Angelegenheit bereit unter dem 07.04.2008
geantwortet.
.
Insgesamt kann ich obigen Ausführungen zufolge keine Anhaltspunkte für ein
persönliches Fehlver halten eines Mitarbeiters, welches allein die Einleitung der
von Ihnen geforderten dienstaufsichtsrechtlichen Schritte rechtfertigen würde,
erkennen. Für weiter Maßnahmen sehe ich daher keinen Anlass. Sofern erneut
Probleme auftreten sollten, empfehle ich Ihnen, zum unmittelbaren Gespräch
mit der ARGE Rhein-Erft zurückzukehren, damit eine direkte Klärung vor Ort
erfolgen kann.
.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Unterschrift
Schmitz
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Sehr geehrte Damen und Herre,
ich versuche seid 2 Jahren trotz 600 Bewerbung mit Kaufmänischerausbildung umschulung zu bekommen ablehnung Herr Ronge in Frechen .Danke an Frau Merkel.Bin ins Hartz geutscht.Eine Frau Richter bestätigte Kündigung trotz eine Woche voher so spät da ich durch Seitens mobbing der Vermieterin obbdachlos binj auf ihre Äußerung in der Arge frechen ginge alles nur mit Thermien da s ich im 7 monat schwanger ohne Wohnung bin und seid 4 Tagen erfolglos wegen ultraschall bei einer frau richter frau Gabrys durchkahm.Ich bezog durch den muttershutz Leistungen der firma Zack zeitarneitsfirma wo ich seid januar 04 keine aufträge mher bekahm Gehald bezog aber da sich die firma selber da mit nicht auskannte in welcher höhe ich von 500 Euro bis Später 850 Euro Geahl beziehen würde teilte ich diese information so wie mir die firma Zackzeitarbeitsfirma das mitteilt einer frau gabrys 02234 9499542 mit.und bekomme immer am 15 Gehald wo mir die firma nicht mitteilte wie hoch so fort ein fax wo mir die frau richter ausrichtetet das das ausreichen wäre und danach per post Die lohnabrechnung sende bericht des Faxes habe ich aufheoben mit.sofort jede lohnabrechnung und Zahlungen von zack mit da es laut information von zack immer erst am 15 und nicht früher ging erkärte es frau Gabrys das mann auch erst am 15 für februar im märz bekommmt und bekahm ein schreiben das also durch mein verschlulden ich 339 Euro zubezahlen hätte da ich meine Unterlagen zuspät eingereicht hätte was ich nicht habe da ich nichts anderses von der firma Zack zeitarbeit bekommen habe die leistungen Meiner BBN:32502BG0037282 zurück zubezahlen das es auf mein Anstadt ihr verschulden wäre da anscheinendFrau Gabrys es nichjt für Nötig häld ihre Posst Fax von Frau müller rechzeitig durch zusehen.Weiter hin schreibt sie mir das ich durch falsches Verhalten der Angentur für Arbeit in die Obdachlosig
eit durch mangelnde Hilfe der mobbimng Von Frau gabrys da ich ihre briefe jetzt nicht mehr als ausversehen annnehme durch meine obdachlosigkeit ja als werdene mutter mir es gut genug ginge nicht hilfebürftig wäre und jetzt ich glaube das wollte die arbeitsberaterin die ganze zeit mir kein hartz 4 mehr ausbezahlen muß .bin jetz bis zur vernümpftigen Wohnungsfindung Wohnhaft bei freunden so eine tolle lwbenssittuertion da durch ihen brief an mich ja jetzt auch die miete von und meinen ungeboren Sohn vorraussichtlich am2.06.09 weggfalle da ich mich da aufhalten muß um nicht unter der brücke zu schlafen da ja bis jetzt gezahlt die850 euro so ausreichen würden das sie mir keine Hartz 4 Mehr auszahlem müste und so mein Lebensunterhalt also ausreiche.Frage ich mich wie die Arge infrechen.nach meiner anfrage da ich kein anderes mitangebot hatte in kerpen auf bewilligung der Arge für 215 euro bekahm ich zuhören da ich mich um unter nichrt der brücke zu schlafen bei meinem Zwillingsbruder ein paar Taage im Betreuten Wohnen zwangsweise zubesuch aufhalte ich solle mich da aufhalten .Ob wohl ich nach Kerpen ziehen wollte.sollte die arge mir weiter schaden ohne dcas ich denen was getahn habe werde ich eine anzeige Per rechtsanwald rausgeben.da ich ständig trotz mreiner alles was ich An Vermögen habe immer rechzeig melde seid jahren hohe Beträge zuückbezahlen muß.natürlich bin icch bereit das zu lasse mir aber nicht die feher der Arbeitsberater frau Gabrys nachsagen das es mein anstadt ihr verschulden mit meiner lebensssituation ist.da ich nich nicht weiterhin Von frau gabrys gemoppt und ohne grund da ich der dame nichts getahn habe aus eifersucht mkeine annuhng warum bedrohungenfalsche äußerungen über mein Vorgehen Per post erhjalte so das ich nacht nicht mehr schlafen .Mein Telefonnummer:015776935229 .Gruß Nikole:Mueller