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Die Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Arbeiterwohlfahrt / Helios

AWO / HELIOS

Textauszug aus Seite AWO Bundesverband:

Die AWO hat die Hartz-Gesetzgebung von Beginn an begleitet und sich
aktiv am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Insbesondere bei Hartz IV wird sie auch weiterhin ihr Know-how einbringen und sich als Anbieterin von sozialen Dienstleistungen sowohl für die soziale als auch für die arbeitsmarktliche Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
einsetzen.
AWO – Rhein-Erft
Kreisvorsitzende Helga Kühn-Mengel  MdB 50321 Brühl Mühlenbach 35 02232 25843
Stellv. Kreisvorsitzender Richard Gotzens
Geschäftsführer Wolfgang F.M. Thurow
Schatzmeister Dieter Freytag 50321 Brühl
Schriftführer Theo Maljers
Beisitzerin Renate Adams 50126 Bergheim Breslauer Straße 26 02271 677000
Beisitzerin Liesel Assemacher 50354 Hürth Kochstraße 65 02233 76465
Beisitzerin Beatrix Hefter 50127 Bergheim Von Roon Str. 8 02271 92351
Beisitzer Rolf Kaltenhäuser 50181 Bedburg Streifensandstraße 40 02272  5386
Beisitzerin Sabine Rüdelstein 50129 Bergheim Ligusterstraße 39 02271 56225
Beisitzer Franz Schmidt 50374 Erftstadt Carl-Schurz-Straße 9 02235 43304
Beisitzerin Ingrid Severing 50129 Bergheim Am Mühlenteich 38 02238 42586
Beisitzer Willibert Spenrath 50126 Bergheim Marienpfad 11 02272  7483
Revisor Klaus Ebert 50389 Wesseling-Berzdorf Brühler Straße 262 02232 55188
Revisor Hermann Engels 50127 Bergheim Brucknerstraße 15 02271 94598
Revisor Gregor Pasch 50374 Erftstadt Rodderweg 32 02235 85338
Revisorin Heide Royen 50189 Elsdorf Nollstraße 02274  5746
Revisor Michael-Georg Valtinat 50189 Elsdorf Gartenstr. 5 02274 81348
Kreisjugendwerk Ansprechpartner Guido Schmidt 50374 Erftstadt Carl-Schurz-Str. 9 02235 43304

Helios

29.12.2006 Vor Gericht: Schulbus.net gegen Politik & Co
12.07.2006 Verfahren gegen Überflüssige eingestellt
09.06.2006 Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Abgeordnete
22.12.2004 Personalbetrug bei der AWO Düsseldorf ?
10.11.2004 AWO ultra indiskret

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen – Landesverband Berlin
10. Sitzung der BVV am 31.10.20021. Mündliche Anfrage der Bezirksverordneten Miriam SchefflerMysteriöse Computer-Genesung bei der AWO1.
Wie erklärt sich das Bezirksamt, einerseits die kleine Kältehilfe im 4.
Quartal dieses Jahres nicht finanzieren zu wollen, andererseits u.a.
für eine Computer-Reparatur der AWO 650 Euro auszureichen?

2. Wie kam der Sinneswandel zustande, der dazu führt, dass die AWO diese Computer-Reparatur nunmehr selbst bezahlt?

3.
Kann das Bezirksamt bestätigen, dass es künftig Anträge wie die von der
AWO als einen der größten und finanzstärksten Wohlfahrtsverbände des
Landes so sorgfältig prüfen wird, dass sich derartige Anträge im
Vorfeld erübrigen?

 

November 7, 2009 Verfasst von iq130plus | Hartz IV & ARGE Bruehl, Uncategorized | , , , | Noch keine Kommentare

Eingliederungsvereinbarung 01 Nitsch Brühl

Vorgeschichte: Die Hilfebedürftige wurde von Daniela Kilian, SGBII ARGE Rhein-Erft-Kreis, Gst. Brühl, unter Druck gesetzt, diese möge sich eine weitere Arbeitsstelle suchen, weil durch die SPD-Regierung eingeführter 400 Euro-Job, ihr nicht ausreiche. Die Hilfebedürftige suchte sich daraufhin eine weiteren Job mit geringfügiger Beschäftigung. Dadurch verlor sie jedoch den ersten, schon seit über 4Jahre bestehenden Job, wegen einem sogenannten „Konkurrenzunternehmen“, über solche Rechtsfolgen sind die ARGE-Mitarbeiter genausten unterrichtet, geben aber mit diesem Wissen, vorsätzlich falsche Informationen an Hilfebedürftige weiter.


SGBII ARGE Rhein-Erft-Kreis

 

Alte Bonnstr. 2c

50321 Brühl

Name: Frau Nitsch

Telefon: (02232) 94611843

Erstellt am:13.05.2009

Erhalten am: 20.05.2009 (!)


EV vom 13.05.2009 erhalten am 20.05.2009

Eingliederungsvereinbarung


zwischen     Frau Hilfebedürftige mit eigenem Einkommen ca. 400 Euro

 

und                 SGBII ARGE Rhein-Erft-Kreis

gültig bis       12.11.2010 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird


Ziel                    Erhalt des Nebenverdienstes

 


1. Ihr Träger für Grundsicherung SGBII ARGE Rhein-Erft-Kreis unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung

 

Sie darf potenzielle Arbeitgebern anbieten, das bei Vergabe eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrages seitens der ARGE REK eine Förderung im Zusammenhang mit der Anstellung verhandelt werden könnte.

Wir können Sie finanziell bei ihren Bewerbungsbemühen unterstützen.


2. Bemühungen von Frau Hilfebedürftige mit Nebentätigkeit zur Eingliederung in Arbeit

 

Sie bemüht sich um den Erhalt ihres Nebenverdienst. Bei Gelegenheit bietet sie Arbeitgebern z.B. einen Eingliederungszuschuss zur Verhandlung an.


Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen. Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurde erläutert. Ich bin mit den Inhalten der Eingliederungsvereinbarung einverstanden und habe ein Exemplar erhalten. Ich verpflichte mich, die vereinbarten Aktivitäten einzuhalten und beim nächten Termin über die Ergebnisse zu berichten.

Datum, Unterschrift Frau Nitsch

*Vertreter/in SGBII ARGE Rhein-Erft-Kreis

Unterschrift irgendetwas unleserliches mit i.A (im Auftrag)

* PS: Niemand kann die ARGE vertreten, da dies keine Eigenständige Behörde ist (Verfassungswiedrig), die Mitarbeiter vertreten zu jeder Zeit die Bundesagentur für Arbeit



Tipp von IQ130plus (Keine Rechtsbelehrung):

 

Die Eingliederungsvereinbarung wurde per Post zugestellt, eine vorherige Besprechung fand nicht statt.

Satz: Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen.

Diesen Satz einfach aber deutlich streichen.

Satz: Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurden mir erläutert.

Diesen Satz einfach aber deutlich streichen.

Halbsatz: Ich bin mit dem Inhalt der Eingliederungsvereinbarung einverstanden…

Wenn Sie Einverstanden sind nichts ändern, ansonsten diesen Halbsatz einfach aber deutlich streichen.

Ihre Unterschrift – unterschreiben Sie diesen Vordruck wenn überhaupt mit dem Vermerk „Unter Vorbehalt„.

Wollen Sie sich dazu noch Äußern: Geben Sie schriftlich an, das Sie die Möglichkeit und das Recht haben einzelne Punkte zu verändern sowie eine eigene Eingliederungsvereinbarung abzugeben – über dieses Recht seien Sie nicht aufgeklärt worden!



September 2009:

 

Inzwischen wurde der Redaktion bekannt, das weiter Hilfsbedürftige ohne jegliche vorherige „Aufklärung“ Eingliederungsvereinbarungen zugeschickt wurden. Die Betroffenen haben diese dann, ohne sich mit den Texten oder rechtlichen Folgen vertraut zu machen, unterschrieben zurückgeschickt.


Da die Eingliederungsvereinbarung ruhte (wurde weil keine Aufforderung bestand nicht zurück geschickt) wurde die Hilfebedürftige zu einer Ärztlichen Untersuchung beim Amtsarzt des Arbeitsamts Brühl bestellt. Die Hilfebedürftige musste Urlaub nehmen um sich zum Termin untersuchen zu lassen. Die erste Frage des Amtsarzt „Was machen Sie hier, wen Sie Arbeit haben?“ – dennoch wurde die Hilfebedürftige (hier nicht Arbeitslose aber SPD-Hartz 4 Empfängerin) untersucht.

Einladung zum Gespräch am 29.10.09:

Mitzubringen seien Lebenslauf,

Letztes Zeugnis

Bewerbungsunterlagen

29.10.09:

Anwesend: Frau Nitsch, weitere Person der Gesprochenes auf den Computer übertrug, eine geladene Hilfebedürftige, ein Beistand der Hb.

Termin bei Frau Nitsch – Ergebnis:

Nachdem der Ausweis der Hilfebedürftigen genausten kontrolliert wurde, wurde auch der des Beistandes (SGB) gesichtet.

Redaktion: Die Rechtslage ist eindeutig, auch die ARGE Brühl hat sich an Gesetze zu halten, so ist es mit dem Datenschutz nicht vereinbar, das Personalien von Beiständen, sowie deren Organisationen oder weiter Daten aufgenommen und in Akten verzeichnet werden. Hier kann sich an den Datenschutzbeauftragten der ARGE gewandt werden. Diese Datenschutzverstöße werden mit Vorliebe auch bei der ARGE Porz verwirklicht. In Köln wurden Beistände wegen „Hausfriedensbruch“ der Prozess gemacht, allerdings konnte keiner feststellen wer denn eigentlich bei der ARGE Hausrecht hat.

Podcast KEA

Eröffnung des Amtsarztberichtes

Behauptung der Frau Nitsch, die Hilfebedürftige habe um eine Amtsarztuntersuchung  gebeten – wurde erfolgreich bestritten.

Ein Fehler sei bei der Stellenauswahl mit Androhung von Sanktionierung „Zimmermädchen – Phantasialand Brühl“ unterlaufen. Obwohl mit der Unterschrift der Frau Nitsch versehen sei Sie nicht der Verursacher das es bei der ARGE Brühl dafür einen andere Gruppe zuständig sein. Der Einwand des Beistandes Frau Nitsch würde sich Verantwortung und Aufgaben aus den Händen nehmen lassen wurde von dieser bestritten.

Redaktion: Die Hilfebedürftige ist wie erwähnt erkrankt, hat aber eine Geringfügige Beschäftigung als Reinigungskraft – Lt. Ärzte ist Überkopfarbeiten und schweres Heben zu vermeiden – deshalb „Zimmermädchen“ nicht zu vertreten.

Der Hinweis das durch ARGE Mitarbeiterin Daniela Kilian die Hilfebedürftige eine 4 Jahre bestehende Arbeitsstelle verlorengegangen sei – wurde mit den Worten „…das tut mir Leid.“ behandelt.

Eine Eingliederungsvereinbarung wurde nach Sichtung, von Hilfebedürftige und Beistand für „OK“ erachtet, und von der Hilfebedüftigen unterschrieben.

Während des Gesprächs platzte der Geschäftsstellenleiter Georg Hilger ins Zimmer, verschwand aber unverzüglich wieder. „Das war der Chef, der ist sicherlich bekannt“, gab Frau Nitsch von sich. Der Beistand: „Ja der kennt uns“. Mutmaßlich war Georg Hilger überrascht, das trotz leerer Flure jemand sich seiner Aufgaben widmete.

Ein Nachfrage seitens Nitsch zwecks Bewerbungsunterlagen, Zeugnis oder Lebenslauf fand nicht statt – dies zeigt wiedereinmal das die ARGEn unter irgendeinem Vorwand zu Erscheinen zwingen, um diese dann „Eingliederungsvereinbarungen, unnötige Lehrgänge oder zu anderen windigen Verhaltensweisen zu zwingen. Deshalb: Immer einen Beistand zu Terminen alleinig als Zeuge mitnehmen.


Oktober 29, 2009 Verfasst von iq130plus | Hartz IV & ARGE Bruehl | , , , , , , , , , | Noch keine Kommentare

Brand in Matthäusstrasse 11

Am Abend des 25.09.2009 gegen 19:45 Uhr wurde die Feuerwehr in die Matthäusstrasse 11 in Brühl-Vochem gerufen. Durch das dort entstandene Feuer mussten drei Anwohner mit Rauch-Gas-Vergiftungen ins Krankenhaus gebraucht werden. Bei diesem Einsatz waren 48 Feuerwehrleute vor Ort, die dann das Feuer im Dachgeschoss schnell bekämpfen konnte.Die Brandursache wird noch ermittelt. Eine Drehleiter der Feuerwehr wurde dazu eingesetzt.

Ein Vertreter der GeBauSie Brühl wurde noch von der Feuerwehr zur Einsatzstelle gerufen.


September 26, 2009 Verfasst von iq130plus | Brühl | , , , | Noch keine Kommentare

Schlag gegen Graffitiszene Brühl

Brühl (ots) – Am Montagmorgen (20. September) durchsuchten Fahnder des Regionalkommissariats Brühl die Wohnungen von drei Tatverdächtigen in

DHL_Post

DHL_Post

Brühl. Sie beschlagnahmten zahlreiche Beweismittel und hoffen, eine Serie von mehr als 100 Straftaten durch Graffiti aufklären zu können.

Seit Anfang 2008 registrierten die Ermittler weit mehr als 100 Sachbeschädigungen durch Graffiti an Gebäuden und öffentlichen Einrichtungen in Brühl. Auch zahlreiche S-Bahnen, die in Wesseling auf einem Betriebsgelände standen, und der Bundesbahnhof in Brühl-Kierberg waren Ziel der Sprayer. Die Täter benutzten bei ihren Taten häufig die gleichen Vorlagen, so genannte „tags“.

Bei den Durchsuchungen stellten die Beamten entsprechende Malvorlagen (tags), Probeskizzen und so genannte „crewtags“ sicher. Crewtags sind die

Wandschmierereien

Wandschmierereien

Initialen einer Sprayergruppe. Auch sie werden häufig als Graffiti gesprüht. Die ermittelten Tatverdächtigen sind 16, 18 und 24 Jahre alt. Das Strafgesetzbuch sieht für Sachbeschädigung eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Daneben drohen den Tatverdächtigen im Falle einer Verurteilung auch zivilrechtliche Forderungen der Geschädigten für die Beseitigung der entstandenen Schäden.

Die Ermittlungen des Regionalkommissariats Brühl dauern an.

Rückfragen bitte an:
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3
Polizeipressestelle
Telefon:  02233- 52 -  3305
Fax:      02233- 52 -  3309                                              
Mail:     pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

Außerhalb der Geschäftszeiten:
Telefon:  02233-  52 -  0
Fax:      02233- 52 - 3409

Piercing Walter Steinmeier

Piercing Walter Römerstrasse / Zum Sommersberg

September 20, 2009 Verfasst von iq130plus | Brühl | , , , , , , , , , | Noch keine Kommentare

Karnevalsumzüge 2010 um Brühl

Karnevalshochburgen 2010 in der Region Brühl / NRW


Buergermeister






Do

11.02.2010

10:11

Kinderzug      Alt-Hürth

Do

11.02.2010

14:00

Karnevalszug Berrenrather Karneval

Fr

12.02.2010

14:11

Karnevalszug Schwadorf

Sa

13.02.2010

13:30

Karnevalszug Alt-Hürth

Sa

13,02.2010

14:00

Karnevalszug Brühl-Vochem

So

14.02.2010

12:30

Karnevalszug Brühl Innenstadt

So

14.02.2010

13:00

Karnevalsumzug Blerichen Kirdorf Bedburg

So

14.02.2010

13:11

Karnevalsumzug Elsdorf

So

14.02.2010

13:30

Karnevalsumzug Heppendorf

So

14.02.2010

13:30

Karnevalszug Alt-Hürth

So

14.02.2010

14:00

Karnevalsumzug Bedburg

So

14.02.2010

14:00

Karnevalszug Hürth-Fischenich

Mo

15.02.2010

10:50

Karnevalszug Köln

Mo

15.02.2010

11:00

Karnevalszug Hürth-Gleuel

Mo

15.02.2010

14.00

Karnevalszug Brühl-Pingsdorf

Mo

15.02.2010

15:00

Karnevalszug Brühl-Heide

Di

16.02.2010

10.00

Kinderzug Brühl-West

Di

16.02.2010



10:15

Karnevalszug durch Lengsdorf (Bonn)

Di
16.02.2010
11:11
Kinderkarnevalszug Sindorf


Wurfmaterial Karneval

Kölle Alaaf


September 13, 2009 Verfasst von iq130plus | Brühl | , , , , , , , , , | Noch keine Kommentare

Lightcycle Retourlogistik und Services


 

Lightcycle


im

Auftrag

des

Umweltbundesamt Dessau


 

Philips und Co. gegen Kleinunternehmer

2009

Die Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH wurde von den Herstellern OSRAM, PHILIPS, AURA, BLV, GE, HERAEUS, NARVA, RADIUM und SYLVANIA als Gemeinschaftsunternehmen gegründet und organisiert die bundesweite Produktrücknahme für Altlampen nach dem ElektroG. Abgemahnt werden nicht nur wettbewerbsrechtliche Verstöße gegen die Registrierungspflicht nach dem ElektroG. Wie sich herausstellte benutzen die Obengenannten Firmen den Zusammenschluss Lightcycle dazu Mafia-ähnliche Strukturen gegen Konkurrenzunternehmen aufzubauen. Dabei spielt der Umweltschutz eine untergeordnete ja sogar gar keine Rolle.


 


Ein Online-Elektronik-Händler kaufte bei dem Baumarkt Praktiker Energiesparleuchten 11W E27 in bekannter Roter Verpackung. Der Internethändler machte sich über den Belgischen Importeur Global Worldtrading BVBA schlau und erkannte das dieser, obwohl Belgischer Hersteller, bei dem Deutschen Stiftung-EAR, ein Zusammenschluss aus Philips & Co.,Registriert war (WEEE: 15409930). Diese beim Baumarkt Praktiker erworbenen Energiesparlampen wurden bei dem Online Auktionshaus Hood.de angeboten und durch den Testkäufer Winkler aus Regensburg im Auftrag von Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH eigentlich dem Umweltbundesamt Dessau verpflichteten Entsorgungsfirma, eingekauft. Aus offensichtlicher Unfähigkeit des Regensburger Testkäufers , sowie der Leitung des Entsorgers Frank Rosner & Patrick Dieninghoff, die die aufgedruckte Herstellerangabe des Beleuchtungskörpers nicht deuten (lesen) konnten, wurden die auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Burkhard Beiten München aktiv. Sie warfen dem Verkäufer vor, er sei im Sinne des Gesetzes Hersteller und versuchten Ihn durch unberechtigte Drohungen u.a. mit dem Landgericht München zur Unterschrift einer Unterlassungserklärung zu zwingen. Auch der nun eingeschaltete leider unfähige Anwalt aus Bornheim musste sich jetzt den Einschüchterungstaktiken der Kanzlei Beiten aussetzen. Nachdem Klar war wer Hersteller ist, wurde von der Kanzlei Burkhard Beiten, durch den unqualifizierten Mitarbeiter Daniel Loschelder der Kanzlei  behauptet das die aufgebrachte Werbe- bzw. Technische Aufschrift „Maxi Lux“ Meldepflichtig, da dies ein Markenname, sei. Lux ist eine Technische Größe für Lichtstärke und wurde mit einen Belichtungsmesser bei der Fotografie genutzt. Dieses Wissen was man  bei einem Testeinkäufer gerade für Philips und Co. voraussetzen kann, besitzen die „Müllmänniken“ M. Winkler , und Lightcycle wohl nicht. Der Hersteller hatte sein Produkte den Markennamen „Global world trading“ gegeben und damit auch bei der EAR-Stiftung, dem Bundesumweltamt, registriert. Auf diese Weise wird bei der EAR-Stiftung als Hersteller der Name „Global Worldtrading BVBA“ genutzt und als Marke „Global world trading“ eingetragen – was natürlich „Einleuchtend“ ist. Warum sollte Carerra als Marke Autobahn nehmen wo die Aussage des Herstellers oft mehr Werbung als eben ein Pseudo-Name wie es bei Osram üblich ist. Nur die Bayrische Rechtsanwaltskanzlei Beiten bleibt eisern verändert ständig ihre Taktik und behauptet nun weil die Aufschrift „Maxi Lux“ aufgedruckt sei, sei der Zweitverkäufer vom Grundsatz her der Hersteller – eine Logik aus dem Bayrischen Wald. Weiterhin sollte Herr Loschelder im Auftrag von Lightcycle einen Meineid vor dem Landgericht München ablegen um den ganzen Mafia-Clan aus der Affäre zu ziehen. Nun hatte aber der Hersteller bei DPMA Register die Marke „Maxi-Lux“ mit der Register-Nummer 398228477 schon vor Jahren registrieren lassen. Tatsächlich lassen sich bei Suchanfragen im Internet über 800.000 Seiten mit dem Suchwort „Maxi Lux“ anzeigen, worin sich auch über 600.000 Testberichte finden lassen, jedoch wurde in der Bundesrepublik Deutschland ausgenommen für den Belgischen Hersteller aus Maaseik, demzufolge auch nie für den bayrischen Wald, eine Energiesparlampe „Maxi Lux“ Hergestellt, Verbreitet, Registriert oder gar Beworben!!! Nur eben die Testberichter, die eben alles Testen wollen, sehen in einer Aufschrift „Maxi Lux“ eine Marke und keine Zustandsmitteilung oder gar Werbeaufschrift. Vermutlich passt die Aufschrift „Helles Licht für den Bayrischen Wald“ auch nicht auf den Beleuchtungskörper, so ist schon „Maxi-Lux“ enorm Werbewirksam wie man ja Feststellen kann. An diesem Verfahren kann man erkennen wie schlampig unsere Behörden arbeiten – kein Wunder wenn ein SPD-Fuzzi an der Spitze steht. Weiterhin macht sich die PISA-Schande nicht nur bei Osram sondern auch ganz gewaltig bei den sogenannten Rechtsanwälten breit, die Ihr Gehalt durch solche Abzock-Verfahren bestreiten müssen, weil Charakter, Bildung und Anstand fehlen. Ähnlich der Internet-Mafia Katja Günther u.a. wird auch Beiten und Co den gleichen Ruf erwerben.

Das Verfahren wird weitergeführt..




Gefahren bei Nutzung und Entsorgung der Quecksilberhaltigen Sparlampen:


Frage von Marie Westbomke (OSradio) an Corinna Speer:

Seit 2005 wird der Verkauf von Glühbirnen mit geringerer Wattstärke gedrosselt. Nun soll ab dem 1. September die erste Stufe des EU-Verbots greifen. Das bedeutet die 100 Watt Glühbirnen werden von der Liste gestrichen. Bis zum Jahr 2012 sollen alle Glühbirnen vom Markt verschwunden sein. Aber für den Verbraucher wird es nicht unbedingt einfacher. Die Energiesparlampen enthalten nämlich Quecksilber. Quecksilber ist gesundheits- und umweltschädlich. Der Gebrauch von Energiesparlampen könnte also Risiken mit sich bringen. Was muss man tun wenn im Haushalt eine Energiesparlampe zerbricht?

Corinna Speer (Lightcyle Vertrieb 04101 85 712 16):

Machen Sie es einfach so wie früher. Man kennt das ja von diesen alten Fieberthermometern, das heißt wenn eine Energiesparlampe im Zimmer zerbricht, sollen bitte einmal die Bruchstücke zusammen gekehrt werden. Am besten mit einem Blatt Papier man sollte einfach dabei Handschuhe tragen und die Bruchstücke sollen in eine Luftdichteplastiktüte gepackt werden oder zum Beispiel in ein Einmachglas. Es ist schon anzuraten das betroffene Zimmer dann 20 bis 30 Minuten gut durch zu lüften. Und wichtig ist halt auch keinen Staubsauger zu benutzen, da Quecksilber leicht flüchtig ist. Und dann sollen diese Bruchstücke zur Sammelstelle in Osnabrück gebracht werden.

Redaktion: Auch der Brühler-Schlossbote folgt den Hinweise der unqualifizierten Frau Speer. Dieser stellt in seiner Ausgabe vom 21.Oktober 2009 sogar die Behauptung auf in Glühbirnen sei Quecksilber, was nicht nachvollziehbar ist. Mit der Behauptung von Lightcycle und des Brühler Schlossboten wird fälschlicher Weise der Verdacht erweckt das durch etwas Lüften die Quecksilber-Dämpfe verschwunden seien. Beiden Parteien ist die Tragweite offensichtlich nicht bekannt – Quecksilber kann schwere Vergiftungen hervorrufen – die Bundesregierung, sowie insbesondere die Europäische Union bringen mit dem Verbot von herkömmlichen Glühlampen ganze Bevölkerungsgruppen in Gesundheitlichen Gefahren, nur um Osram und Co zu einem „Aufschwung“ zu verhelfen.

Interview


Umweltbundesamt Dessau-Roßlau

 

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau

Telefon: 0340 2103-0
Fax: 0340 2103-2285
E-Mail: info@umweltbundesamt.de


Global World Trading Bvba

 

Markt 16/3

3680 Maaseik-B

Belgien

Fax nr + 32 89 56 24 76


Quecksilber

August 30, 2009 Verfasst von iq130plus | Licht und Schatten | , , , , , , , , , | Noch keine Kommentare

Ratenzahlung für Mietkaution gefordert

Markus aus Brühl muss seit Mai 2007 monatlich 20 Euro an die ARGE Brühl für eine Mietkaution zahlen, obwohl dieses Kosten der Unterkunft sind und im vollen Umfang übernommen werden müssen.


Markus: Tacheles-Sozialhilfe

August 15, 2009 Verfasst von iq130plus | Brühl, Bundesagentur für Arbeit Brühl | , , , , , , , , , | Noch keine Kommentare

Strafprozessordnung (StPO) Auszug

§ 154
(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,

1. wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die
Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und
Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
2. darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.
(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.
(3) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat bereits
rechtskräftig erkannten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, wieder aufgenommen werden, wenn die rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nachträglich wegfällt.
(4) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des wegen der anderen Tat ergehenden Urteils wieder aufgenommen werden.
(5) Hat das Gericht das Verfahren vorläufig eingestellt, so bedarf es zur
Wiederaufnahme eines Gerichtsbeschlusses.

August 14, 2009 Verfasst von iq130plus | Uncategorized | , | Noch keine Kommentare

SG Köln – Eilantrag blieb liegen

Kurzmeldung

Ein Hilfebedürftiger hatte Montags einen Eilantrag beim Sozialgericht Köln persönlich abgegeben. Nach mehreren Tagen Wartezeit erkundigte er sich Telefonisch bei diesem Gericht zwecks Eilantrag, da keine Eingangsbestätigung bei Ihm eingegangen war. Das Sozialgericht Köln musste zugeben das dieser Antrag einfach vergessen („Übersehen“) wurde!

Auch andere Betroffene mussten bemerken das das Sozialgericht Köln sehr locker über schlampige Arbeitsweisen in ihrem Betrieb sowie bei  den ARGEn hinweg sieht – man könne ja Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben.

August 14, 2009 Verfasst von iq130plus | Hartz IV & ARGE Bruehl | , , , , , , | Noch keine Kommentare

Betrugsdelikt wird nicht verfolgt

Diese Schreiben wurde der Redaktion mit Kommentar überlassen:

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Aktenzeichen 260 Js 26634/09

Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Postfach 100211
76252 Karlsruhe

Durchwahl-Nr: 0721/926 6129
Sachbearbeiter: StA`ín Reinhardt

Karlsruhe, 04.08.2009/Ton

Herrn
xxxxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxxxx

50321 Brühl

Ermittlungsverfahren gegen
Daniel Mario Z. (Name Durchgestrichen)
Ivan Z.
wegen Betruges

Strafanzeige vom 25.03.2009

Sehr geehrter Herr (Name trotz Ausweis von Polizei falsch aufgenommen),

von der Verfolgung habe ich mit Verfügung vom 28.07.2009 gemäß
§ 154 Abs. 1 Strafprozeßordnung abgesehen.

Gründe:

Die Beschuldigten haben in einem anderen anhängigen Verfahren
wegen einer anderen Tat eine Strafe/Maßregel der Besserung
und Sicherung/Ahndung zu erwarten. Die Strafe/Maßregel der
Besserung und Sicherung/Ahndung, die wegen der angezeigten Tat
verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht be-
trächtlich ins Gewicht.

Hochachtungsvoll

gez. Reinhardt
Staatsanwältin

Hausanschrift: Staatsanwaltschaft Karlsruhe Akademiestraße 6-8 76133 Karlsruhe

Vorgang:
Die / der Beschuldigte hatte unter falschem Namen und Anschrift bei dem
Auktionshaus Hood.de Waren, in der Hauptsache bei Firmen, bestellt – diese nicht Bezahlt. Auf diese Weise hatten die Beschuldigten Kenntnis über
Bankkonten erhalten, haben dann um die Geschädigten weiter zu Schädigen
bei Dubiosen Firmen, die ebenso dubiose Rechtsanwälte mit Rechtfällen versorgen, Bestellungen aufgenommen. Auf diese Weise wurden die Konten der Betroffenen Firmen geplündert. Wurde das Geld zurück gebucht traten die dubiosen Internet und SAT1 bekannten Rechtsanwälte in Erscheinung. So wurden alleine bei Hood.de mindestens 18 Mitglieder geschädigt. Noch Heute versendet, trotz Ermahnungen, die Firma Borgmeier Media Gruppe GmbH, Lange Str. 112 aus 27749 Delmenhorst unerwünschte Schmuddel-Hefte.

Ob solche Betrüger eine Besserung erfahren wenn man die Straftaten nur Halbherzig verfolgt wird bezweifelt.

August 14, 2009 Verfasst von iq130plus | News | , , , , , , , , | Noch keine Kommentare